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DOKUMENTE - STANDPUNKTE - PRESSE

 

Der Entwurf des Bibliotheksgesetzes der Fraktion DIE LINKE im Landtag

 

In einer wundervollen Szene des Films „Die Feuerzangenbowle“ bringt der etwas schrullige Prof. Schnauz seinen Schülern entgeistert ein „Sie werden ja immer dömmer!“ entgegen. Das war auf Albernheiten gemünzt. Besorgt möchte man dies zuweilen selbst ausrufen, wenn man im Jugendradio N-Joy die PISA-Polizei hört. Junge Leute sollen dort Begriffe erklären. Sie tun es mit katastrophalen Ergebnissen. Nun: dümmer werden, ist ein Unding, aber mit seinem Wissen nicht „auf Ballhöhe“ sein, also erforderliches Wissen nicht zu besitzen, ist so ungewöhnlich nicht. Wie wichtig ist es da, auf gespeichertes Wissen zurückgreifen zu können. Beispielsweise auf das der Bibliotheken. Sie sind heute mehr als Leseorte. Sie sind Orte umfassender Informationsdienstleistungen. Mit und durch die neuen Medien. Darüber hinaus sind es Stätten vielfältiger Kommunikation und zugleich wesentliche Infrastruktureinrichtungen für Wissenschaft, Forschung und Lehre, für Bildung und Kultur. Damit sind sie auch für die wirtschaftliche Entwicklung unverzichtbar. Nicht zuletzt erfüllen sie wesentliche soziale Aufgaben.

Das Bibliothekssystem hat in Mecklenburg-Vorpommern  in den vergangenen Jahren eine stetige Rückentwicklung erfahren und ist regional stark ausgedünnt. Vor 15 Jahren verfügten, mit Ausnahme von vier Kommunen, alle Gemeinden ab 3.000 Einwohner über stationäre Bibliotheken mit einem aktuellen Buchbestand. Der ländliche Raum wurde darüber hinaus mit 15 Fahrbibliotheken versorgt. Die Kulturanalyse für Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2004 verwies auf die Existenz von 172 stationären Bibliotheken und 7 Fahrbibliotheken.  

Experten haben in der Anhörung des Bildungsausschusses am 17. Juli 2008 zu Fragen der qualitativen und quantitativen Entwicklung der öffentlichen Bibliotheken im Land Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt, dass im Jahr 2007 15 Bibliotheken aus der Statistik gestrichen werden mussten, so dass es gegenwärtig nur noch 158 öffentliche Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern gibt. Im gleichen Jahr existierten lediglich noch fünf Fahrbibliotheken.  

Besorgniserregend ist auch die personelle Situation in den Bibliotheken. In einer Stellungnahme des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V.  wird ein Rückgang des hauptamtlichen Personals von öffentlichen Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft konstatiert. So sank zwischen 1998 und 2006 die Zahl der hier hauptamtlich Beschäftigten von 366 auf 287.  

DIE LINKE hat am 21.Oktober 2008 dem Landtag ein Bibliotheksgesetz vorgelegt. Mit dem Gesetz könnte sichergestellt werden, dass die öffentlichen Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern als Teil des internationalen Netzes der Informationsversorgung ihrem bildungs- und kulturpolitischen Auftrag nachhaltig entsprechen. Es wäre klargestellt, dass das öffentlich gewollte Bibliothekssystem auch eine öffentliche Grundfinanzierung erhält.

Mit dem Gesetz würde eine Aufwertung der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken vorgenommen. Der Betrieb von Fahrbibliotheken erhielte einen rechtlichen Rahmen, so dass insbesondere im ländlichen Raum die Nutzung der Bestände öffentlicher Bibliotheken nachhaltig gewährleistet wäre.

Die Fraktionen von CDU, SPD und FDP haben aus unterschiedlichen Gründen unseren Gesetzentwurf abgelehnt. Mehr noch: sie wollten ihn nicht einmal im Bildungsausschuss diskutieren. Die Begründung für diese Ablehnung fiel sehr dürftig aus. Der Bildungsminister meinte, wir hätten die Situation der Bibliotheken zu düster gemalt. Im Übrigen übte er sich im „Erbsenzählen“, denn trotz intensiver Suche nach Webfehlern im Gesetzentwurf blieb nur noch ein Kritikpunkt übrig. Die Landesbibliothek war im § 9 nicht richtig benannt.

Für uns LINKE ist die schmalbrüstige Ablehnung nicht entmutigend. Wir haben den politischen Focus auf die Bibliotheken gelenkt. Und wir werden den Landtag erneut mit unserem Gesetzentwurf behelligen, innerhalb der nächsten drei Monate.

 

Torsten Koplin

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