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DOKUMENTE
- STANDPUNKTE - PRESSE
Der
Entwurf des Bibliotheksgesetzes der Fraktion DIE LINKE im Landtag
In
einer wundervollen Szene des Films „Die Feuerzangenbowle“
bringt der etwas schrullige Prof. Schnauz seinen Schülern
entgeistert ein „Sie werden ja immer dömmer!“ entgegen. Das
war auf Albernheiten gemünzt. Besorgt möchte man dies zuweilen
selbst ausrufen, wenn man im Jugendradio N-Joy die PISA-Polizei
hört. Junge Leute sollen dort Begriffe erklären. Sie tun es
mit katastrophalen Ergebnissen. Nun: dümmer werden, ist ein
Unding, aber mit seinem Wissen nicht „auf Ballhöhe“ sein,
also erforderliches Wissen nicht zu besitzen, ist so ungewöhnlich
nicht. Wie wichtig ist es da, auf gespeichertes Wissen zurückgreifen
zu können. Beispielsweise auf das der Bibliotheken. Sie sind
heute mehr als Leseorte. Sie sind Orte umfassender
Informationsdienstleistungen. Mit und durch die neuen Medien.
Darüber hinaus sind es Stätten vielfältiger Kommunikation und
zugleich wesentliche Infrastruktureinrichtungen für
Wissenschaft, Forschung und Lehre, für Bildung und Kultur.
Damit sind sie auch für die wirtschaftliche Entwicklung
unverzichtbar. Nicht zuletzt erfüllen sie wesentliche soziale
Aufgaben.
Das
Bibliothekssystem hat in Mecklenburg-Vorpommern
in den vergangenen Jahren eine stetige Rückentwicklung
erfahren und ist regional stark ausgedünnt. Vor 15 Jahren verfügten,
mit Ausnahme von vier Kommunen, alle Gemeinden ab 3.000
Einwohner über stationäre Bibliotheken mit einem aktuellen
Buchbestand. Der ländliche Raum wurde darüber hinaus mit 15
Fahrbibliotheken versorgt. Die Kulturanalyse für
Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2004 verwies auf die
Existenz von 172 stationären Bibliotheken und 7
Fahrbibliotheken.
Experten
haben in der Anhörung des Bildungsausschusses am 17. Juli 2008
zu Fragen der qualitativen und quantitativen Entwicklung der öffentlichen
Bibliotheken im Land Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt, dass im
Jahr 2007 15 Bibliotheken aus der Statistik gestrichen werden
mussten, so dass es gegenwärtig nur noch 158 öffentliche
Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern gibt. Im gleichen Jahr
existierten lediglich noch fünf Fahrbibliotheken.
Besorgniserregend
ist auch die personelle Situation in den Bibliotheken. In einer
Stellungnahme des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern des
Deutschen Bibliotheksverbandes e.V.
wird ein Rückgang des hauptamtlichen Personals von öffentlichen
Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft konstatiert. So sank
zwischen 1998 und 2006 die Zahl der hier hauptamtlich Beschäftigten
von 366 auf 287.
DIE
LINKE hat am 21.Oktober 2008 dem Landtag ein Bibliotheksgesetz
vorgelegt. Mit dem Gesetz könnte sichergestellt werden, dass
die öffentlichen Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern als
Teil des internationalen Netzes der Informationsversorgung ihrem
bildungs- und kulturpolitischen Auftrag nachhaltig entsprechen.
Es wäre klargestellt, dass das öffentlich gewollte
Bibliothekssystem auch eine öffentliche Grundfinanzierung erhält.
Mit
dem Gesetz würde eine Aufwertung der Landesfachstelle für öffentliche
Bibliotheken vorgenommen. Der Betrieb von Fahrbibliotheken
erhielte einen rechtlichen Rahmen, so dass insbesondere im ländlichen
Raum die Nutzung der Bestände öffentlicher Bibliotheken
nachhaltig gewährleistet wäre.
Die
Fraktionen von CDU, SPD und FDP haben aus unterschiedlichen Gründen
unseren Gesetzentwurf abgelehnt. Mehr noch: sie wollten ihn
nicht einmal im Bildungsausschuss diskutieren. Die Begründung für
diese Ablehnung fiel sehr dürftig aus. Der Bildungsminister
meinte, wir hätten die Situation der Bibliotheken zu düster
gemalt. Im Übrigen übte er sich im „Erbsenzählen“, denn
trotz intensiver Suche nach Webfehlern im Gesetzentwurf blieb
nur noch ein Kritikpunkt übrig. Die Landesbibliothek war im §
9 nicht richtig benannt.
Für
uns LINKE ist die schmalbrüstige Ablehnung nicht entmutigend.
Wir haben den politischen Focus auf die Bibliotheken gelenkt.
Und wir werden den Landtag erneut mit unserem Gesetzentwurf
behelligen, innerhalb der nächsten drei Monate.
Torsten
Koplin
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