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DOKUMENTE
- STANDPUNKTE - PRESSE
Landtagsanhörung zu den
Gesetzentwürfen zur Landkreisneuordnung und Aufgabenübertragung
Gesetzentwürfe zur Verwaltungsmodernisierung untauglich
Die zweitägige
Anhörung im Innenausschuss des Landtages hat erneut die nahezu
geschlossene Ablehnung der kommunalen Ebene zu den
Gesetzentwürfen zur Landkreisneuordnung und Aufgabenübertragung
deutlich gemacht. Die Entwürfe weichen wesentlich von dem vom
Landtag beschlossenen Leitbild ab, eine umfassende
Funktionalreform findet nicht statt, eine wirkliche Prüfung von
Alternativen hat es nicht gegeben – so das Fazit der
Anzuhörenden. „Es bleibt jetzt abzuwarten, ob die Koalitionäre
die Anhörungsergebnisse ernst nehmen oder weiter mit dem Kopf
durch die Wand wollen.“, so Peter Ritter, innenpolitischer
Sprecher der Linksfraktion im Landtag. Das gilt auch für die
Erwartungshaltung der Hansestadt Demmin und der Gemeinden des
Amtes Demmin-Land künftig dem Landkreis Mecklenburgische
Seenplatte zuzugehören. Landrat Koniecny, Demmins Bürgermeister
Wellmer sowie Bürgermeister aus Gemeinden des Amtes Demmin-Land
haben diese Erwartungshaltung nochmals bekräftigt. Darüber
hinaus wurden auch weitere negative Folgen der Reform benannt.
So wurden die Ausgleichsleistungen für den Verlust des
Kreisstadtstatus als unzureichend bezeichnet. „Auch der
Personalrat der Kreisverwaltung hat nochmals nachdrücklich auf
die negativen Auswirkungen der Reform für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Demminer Verwaltung aufmerksam gemacht. Die
Forderung nach klaren und gleichberechtigten Übergangsregelungen
werden von meiner Fraktion nachhaltig unterstützt. Die
Beschäftigten der Demminer Kreisverwaltung dürfen nicht zum
Personal „zweiter Klasse“ degradiert werden.“, so Ritter weiter.
In Auseinandersetzung mit dem vom Neubrandenburger
Oberbürgermeister und den Landräten der Planungsregion
„Mecklenburgische Seenplatte“ entwickelten „Verbandsmodell“
wurde deutlich, dass Alternativen zu den Gesetzentwürfen nicht
ausreichend geprüft wurden. Aber gerade das hat das
Verwaltungsgericht bei seinem Urteil über das
Verwaltungsmodernisierungsgesetz der damaligen
SPD/PDS-Landesregierung gefordert. „Nimmt man das Verbandsmodell
zur Grundlage muss man feststellen, dass dieses dem Leitbild des
Landtages viel näher kommt. Eine umfassende Aufgabenübertragung
und damit Effizienzsteigerung der Verwaltung wäre möglich. Auf
eine Neuordnung der Landkreises könnte verzichtet werden. Eine
Bereitschaft der Koalitionäre, sich mit diesem Modell ernsthaft
zu beschäftigen, war während der Anhörung jedoch nicht zu
erkennen. Erneute Klagen vor dem Verfassungsgericht sind so
vorprogrammiert.“, so Ritter abschließend.
11.05.2010
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