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DOKUMENTE - STANDPUNKTE - PRESSE

 

Landtagsanhörung zu den Gesetzentwürfen zur Landkreisneuordnung und Aufgabenübertragung

 

Gesetzentwürfe zur Verwaltungsmodernisierung untauglich 

 

Die zweitägige Anhörung im Innenausschuss des Landtages hat erneut die nahezu geschlossene Ablehnung der kommunalen Ebene zu den Gesetzentwürfen zur Landkreisneuordnung und Aufgabenübertragung deutlich gemacht. Die Entwürfe weichen wesentlich von dem vom Landtag beschlossenen Leitbild ab, eine umfassende Funktionalreform findet nicht statt, eine wirkliche Prüfung von Alternativen hat es nicht gegeben – so das Fazit der Anzuhörenden. „Es bleibt jetzt abzuwarten, ob die Koalitionäre die Anhörungsergebnisse ernst nehmen oder weiter mit dem Kopf durch die Wand wollen.“, so Peter Ritter, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Landtag. Das gilt auch für die Erwartungshaltung der Hansestadt Demmin und der Gemeinden des Amtes Demmin-Land künftig dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zuzugehören. Landrat Koniecny, Demmins Bürgermeister Wellmer sowie Bürgermeister aus Gemeinden des Amtes Demmin-Land haben diese Erwartungshaltung nochmals bekräftigt. Darüber hinaus wurden auch weitere negative Folgen der Reform benannt. So wurden die Ausgleichsleistungen für den Verlust des Kreisstadtstatus als unzureichend bezeichnet. „Auch der Personalrat der Kreisverwaltung hat nochmals nachdrücklich auf die negativen Auswirkungen der Reform für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Demminer Verwaltung aufmerksam gemacht. Die Forderung nach klaren und gleichberechtigten Übergangsregelungen werden von meiner Fraktion nachhaltig unterstützt. Die Beschäftigten der Demminer Kreisverwaltung dürfen nicht zum Personal „zweiter Klasse“ degradiert werden.“, so Ritter weiter. In Auseinandersetzung mit dem vom Neubrandenburger Oberbürgermeister und den Landräten der Planungsregion „Mecklenburgische Seenplatte“ entwickelten „Verbandsmodell“ wurde deutlich, dass Alternativen zu den Gesetzentwürfen nicht ausreichend geprüft wurden. Aber gerade das hat das Verwaltungsgericht bei seinem Urteil über das Verwaltungsmodernisierungsgesetz der damaligen SPD/PDS-Landesregierung gefordert. „Nimmt man das Verbandsmodell zur Grundlage muss man feststellen, dass dieses dem Leitbild des Landtages viel näher kommt. Eine umfassende Aufgabenübertragung und damit Effizienzsteigerung der Verwaltung wäre möglich. Auf eine Neuordnung der Landkreises könnte verzichtet werden. Eine Bereitschaft der Koalitionäre, sich mit diesem Modell ernsthaft zu beschäftigen, war während der Anhörung jedoch nicht zu erkennen. Erneute Klagen vor dem Verfassungsgericht sind so vorprogrammiert.“, so Ritter abschließend.

11.05.2010

  

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