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Kommt sie oder kommt sie nicht?

 

Irgendwann im August sind wir alle schlauer. Denn dann wird das Landesverfassungsgericht sein Urteil über die Verfassungsmäßigkeit des Landkreisneuordnungsgesetzes verkünden. Unabhängig davon bereiten die Landkreise Demmin, Neustrelitz, Müritz und die jetzt noch kreisfreie Stadt Neubrandenburg die Fusion vor.

Wird das Gesetz Bestand haben, werden die Bürgerinnen und Bürger der Mecklenburgischen Seenplatte am 4. September nicht nur den neuen Landtag, sondern auch einen Kreistag und einen Landrat für den neuen Großkreis zu wählen haben. Auch die Entscheidung ob der neue Großkreis denn nun Mecklenburgische oder Mecklenburgisch-Vorpommersche Seenplatte heißen soll, werden sie bestimmen.

Obwohl mir viele Gründe gegen das als Verwaltungsmodernisierungsreform gestartete und letztlich zum reinen Kreisstrukturgesetz mutierte Gesetz einfallen, und da bin ich mir parteipolitisch Querbeet mit vielen Kommunal- und LandespolitikerInnen einig, bewerbe ich mich als Landratskandidat um die Führungsverantwortung im neuen Großkreis.

Ich bin überzeugt, dass die Landkreisneuordnung die intensiv von allen vier Partnern vorbereitet wird verwaltungstechnisch funktionieren kann. Viele hundert MitarbeiterInnen der Verwaltungen arbeiten engagiert daran, dass die Bürgerinnen und Bürger auch ab dem 5. September die Dienstleistungen der Landkreisverwaltung in Anspruch nehmen können.

Deutlich schwieriger gestalten sich aber die durch die Großkreisbildung notwendig gewordenen Prozesse der Zusammenführungen der gesellschaftlichen Teilstrukturen. Egal ob der Kultur- oder Sportbereich, die Angler oder Jäger, die Feuerwehren, Musikschulen oder die vielen anderen bis heute kreis- oder stadtweitorganisierten Vereine und Verbände – sie alle müssen sich im Großkreis strukturell, organisatorisch und personell wieder finden. Es gilt einen komplizierten Weg zu beschreiten, in dem für viele die Einordnung durch und die Unterstützung von ihrer bisherigen Verwaltungskörperschaft enorm wichtig ist. Ob die Angleichung von bisher regionalen Förderkulissen, die Überwindung von Strukturunterschieden möglichst auf dem jeweils höheren Unterstützungsniveau oder die Ermöglichung hautamtlicher Beauftragter z.B. für Menschen mit Behinderungen oder Migranten – die neue Landkreisverwaltung steht vor außerordentlich großen Herausforderungen.

Auch die Gestaltung eines fairen Interessenausgleichs zwischen dem Landkreis und der Stadt Neubrandenburg verlangt Sensibilität und Augenmaß. Das Wenigste dieser angeführten Problemlagen ist gesetzlich geregelt. Hier ist viel Dialogbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit und letztlich auch Entscheidungskraft gefragt. Ich denke, dass ich diese Eigenschaften als Landrat meines Landkreises unter Beweis gestellt habe. Und ich bin überzeugt, dass ich mich damit auch bei der Gestaltung und Führung des Großkreises Mecklenburgische Seenplatte im Interesse der Bürgerinnen und Bürger einbringen kann.

 

Siegfried Konieczny, 26.06.11

 

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