Wer
zahlt?
Der
Umbau des HKB zum MVZ verzögert sich. Bereits 2007 wurde im eingerichteten
Projektbeirat bekannt, dass eine Abweichung vom aktuellen Bauablaufplan
zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 1,2 Mio. EUR entstehen lassen könnte1 .
OB und Geschäftsführer sehen derzeit hierbei noch kein Problem. Höhere Kosten
sind aber gewiss, selbst wenn der komplexe Baubeginn Mitte 2009 möglich werden
könnte2 . Bei der Gewissheit von heute und bei den
allseits mageren Kassen muss die Frage gestellt werden: „Wer bezahlt die
Kosten einer Verzögerung; Architekt oder Bauherr?" Doch zuvor sollte man
wissen, dass die Verzögerung vor allem durch Einsprüche des Landesamtes für
Denkmalpflege ausgelöst ist3 . Dort werden
Bedingungen gestellt4 . Verlangt wird, dass
·
die Brüstung mit Schriftzug zu reparieren und zu erhalten ist;
·
die Säulen im Foyer zu erhalten sind;
·
ein neues Kragdach in Richtung des Marktplatzes zu entfallen hat.
Ich
bezweifele ein Verschulden des Architekten. Dieser hat bei einem
Architektenwettbewerb zum Vorhaben für seinen Entwurf den ersten Preis erhalten
und mit ihm von der Juri einen besonders sensiblen Umgang mit dem Baudenkmal HKB
bescheinigt bekommen5 . Seine Planung heute sieht
also anders aus. Warum wohl?
Kann
der Architekt nachweisen, dass er die Verzögerung nicht vertreten muss, oder
hat er gar nachweislich den Bauherren rechtzeitig auf die Klippen zum
Denkmalschutz aufmerksam gemacht, dann liegt der Ball nun vor den Füßen des
Bauherren. Allemal könnten zusätzliche Honorarkosten auch geltend gemacht
werden. Kann er das alles nicht, dann könnte der Bauherr, in unserem Fall die
stadteigene Wohnungsgesellschaft die Forderung zum Kostenausgleich an den
Architekten stellen.
Man
darf gespannt sein, wer der klügere war, Architekt oder Geschäftsführer.
Haben beide sich abgesichert, dann kommt nur noch die Stadt als alleinige
Gesellschafterin der NEUWOGES in Frage.
Spätestens
jetzt muss Farbe bekannt werden, wer versuchte, das Baudenkmal in den Wind zu
schreiben. In den vom OB vorgelegten Dokumenten, die von einer Mehrheit der
Stadtvertretung jeweils bestätigt wurden,6 ist dann
jedes Wort, jede Zahl und jedes Komma besonders wichtig. Also auf zum Nachlesen!
Vor
mir liegt der umfangreiche Beschluss zur Entwurfsplanung vom 28.06.2007. Das
Nachlesen sollte aber mit dem Beschluss zur Tiefgarage Marktplatz vom 18.06.1998
beginnen. In der Sache folgen bis 2007 noch weitere acht Beschlüsse . Wenn
nunmehr der OB mit dem Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung einen
zum Denkmalschutz nicht zuständigen Minister des Landes bemüht, dann hat die
Frage nach der Kostenbegleichung einen zusätzlichen Anlass.
Herbert
Doberenz
1
s. NS Projektbeirat vom 07.11.2007
2
s. NS Stadtvertretung vom 04.09.2008 Seiten 9 ff.
3
s. Denkmalbegründung des Landesamtes für Denkmalpflege zum HKB vom 30.12.2004
4
s. Antwort OB auf Anfrage DS-Nr.: IV / 1156 zum Umbau des HKB vom 22.09.2008
5
s. Preisbegründung zum Entwurf Jäger und Jäger von 2005
6
s. Beschluss-Nr.: 1063/42/98; 76/06/99; 522/30/02; 539/31/02; 589/34/02;
733/43/03; 185/13/05; 229/16/05; 306/21/06; 448/31/07