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Briefwahl
Auf
der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte
ist ein Antrag zur Beantragung von Wahlschein
und Briefwahlunterlagen aufgedruckt. Der
Antrag ist nur auszufüllen, wenn ein
Wahlberechtigter in einem anderen Wahlbezirk
von Neubrandenburg oder durch Briefwahl wählen
will. Die Antragstellung muss begründet sein.
Mit der Beantragung des Wahlscheins können
gleichzeitig die Briefwahlunterlagen
angefordert werden. Der Wahlschein kann
schriftlich, auch per E-Mail und Fax oder mündlich
bei der Gemeindewahlbehörde beantragt werden.
Eine fernmündliche Antragstellung ist nicht
zulässig. Wer den Antrag für eine andere
Person stellt, muss durch Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er
dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte, die für
die Hauptwahl am 18. Mai 2008 Wahlschein und
Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten
von Amts wegen bei einer eventuellen Stichwahl
am 01. Juni 2008 Wahlschein und
Briefwahlunterlagen.
Die
Briefwahl findet in der Zeit vom 28. April bis
16. Mai 2008 statt.
Die
Briefwahlunterlagen können im Bürgerbüro
des Rathauses zu folgenden Zeiten beantragt
werden:
Montag
8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch
8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
am
Freitag, den 15.05.2008 bis 18.00 Uhr
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