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Zwangsverrentung
Die
Bundesregierung hat unumwunden Maßnahmen zur Zwangsverrentung von Hartz-IV-Empfängerinnen
und Empfängern zugegeben. Danach werden alle erwerbslosen Mitglieder einer
Bedarfsgemeinschaft, die nach dem 31.12.07 das 58. Lebensjahr vollenden (Wegfall
der 58er-Regelung), zum frühestmöglichen Zeitpunkt gezwungen, in Rente zu
gehen - was, so die Bundesregierung, "grundsätzlich auch die
Inanspruchnahme einer Rente mit Abschlägen zum frühestmöglichen
Zeitpunkt" einschließt.
Damit
widerspricht die Bundesregierung nicht nur ihren eigenen Erklärungen, dass eine
Verlängerung der Lebensarbeitszeit zwingend notwendig ist. Vielmehr werden die
Kosten steigender Erwerbslosigkeit infolge der Rente ab 67 auf die Erwerbslosen
abgewälzt, die bis zu 14,4 Prozent Abschläge auf ihre Rente hinnehmen müssen.
Dass dies für die Betroffenen Altersarmut bedeutet, ist offensichtlich. Hier
offenbart die Bundesregierung, dass es bei der Einführung von Hartz IV nur
darum ging, die Ausgaben für Erwerbslose deutlich zu senken, und nicht darum,
ihnen eine wirkliche Chance auf einen Arbeitsplatz zu bieten.
Gleichzeitig
werden die Erwerbslosenzahlen durch die Zwangsverrentung statistisch geschönt.
Das ist arbeitsmarktpolitisch motivierte Frühverrentung auf Kosten der
Erwerbslosen und macht die Anhebung des Rentenalters zur Farce. Durch die Rente
ab 67 und die Zwangsverrentung von Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften ist
Altersarmut vorprogrammiert.
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