DIE LINKE. 

in Neubrandenburg

 

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März 2007

Gerechtes Urteil für eine gerechte Sache

 

Der Bundesgerichtshof hat die Verwendung von Anti-Nazi-Symbolen für straffrei erklärt.

Ich habe dieses Urteil zwingend so erwartet. Jede andere Entscheidung, mit oder ohne Einschränkungen, wäre ein fatales Signal für alle Antifaschistinnen und Antifaschisten, Demokraten und bürgerschaftliches Engagement gewesen.

Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Sich gegen rechte Verbrechen, rechtes Gedankengut oder rechte Meinungen zu positionieren, darf kein Straftatbestand sein. Die braunen Gegner von Menschenrechten, Meinungsfreiheit und Mitmenschlichkeit müssen klar benannt werden dürfen, auch in Buttons, Signaturen oder Karikaturen. Insofern war der Freispruch erwartet und notwendig.

 

Dieter Kowalick

 

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