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Den
Anwalt sparen!
Im
Hauptausschuss informierte der Oberbürgermeister zum Stand der Klage gegen die
Verwaltungsreform des Landes.
Die
Stadt Neubrandenburg habe sich von der Gemeinschaftsklage der anderen Kreise
abgetrennt und strebe jetzt ein eigenes Verfahren an.
Auf
Anfrage von Ratsherrn Wegner (SPD) erklärte der Oberbürgermeister, dass die
Stadt von einem Rechtsanwalt vertreten wird, der dafür ein Honorar von 20 000
(zwanzigtausend) Euro erhält.
Abgesehen
davon, dass nun der CDU-Oberbürgermeister gegen den CDU-Innenminister klagt,
ist dieses unnötige Honorar wie eine Backpfeife gegen alle, die sich wegen der
Haushaltssperre Gedanken um zusätzliche Sparmöglichkeiten gemacht haben.
Ob
der Rechtsanwalt für dieses fette Honorar aus dem Osten oder Westen kommt,
wurde nicht gesagt.
MB
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