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DOKUMENTE
- STANDPUNKTE - PRESSE
Renate Klopsch auf der
12. Sitzung der Stadtvertretung, 14.10.2010 zur Drucksache
DS V/321
"Ablehnung der Gesetzentwürfe der Bundesregierung eines
Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011) sowie des Gesetzes
zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
durch die Stadtvertretung Neubrandenburg"
Herr Präsident, Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Ratsdamen und Ratsherren,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
da der Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Sachverhalte betrifft, die den Lebensnerv unseres Gemeinwesens
nachhaltig berühren, bitte ich vorab um Nachsicht, wenn mein
Beitrag etwas ausführlicher wird.
Ich bin gebürtige Neubrandenburgerin, ich liebe
meine Heimatstadt und ich lebe gern hier.
Weshalb? Die Antwort darauf gibt unser
Oberbürgermeister bei allen geeigneten Anlässen, indem er
prägnant und einprägsam Attraktivität, Lebensqualität,
wirtschaftliche, kulturelle, sportliche und soziale Leistungen
unserer Stadt aufzeigt, ohne die der Stadt mehr und mehr
überwälzten Belastungen zu verschweigen. Danke, Herr
Oberbürgermeister!
Solcherart Darstellung ist keine kommunale
Selbstbeweihräucherung. Denn unsere Resultate werden von
unvoreingenommenen Besuchern unserer Stadt, privaten wie
offiziellen, immer wieder anerkennend bestätigt. So zuletzt von
den Delegationen unserer Partnerstädte Gladsaxe und Koszalin.
Was unsere Gäste nicht sehen können: die Kraft,
die es uns kostet, diesen Schatz an lokaler Infrastruktur - NUR
- zu wahren, weil der Gesetzgeber das Konnexitätsprinzip immer
mehr zu seinen Gunsten aushöhlt.
Schätze, die zu schaffen auch nur möglich wurde
durch hohe Motivation und großes Engagement sowohl von
Einwohnern, am Ort Beschäftigten, Unternehmen, Einrichtungen,
Organisationen, Vereinen und Verbänden als auch der
Stadtverwaltung.
Denn eine Kommune ist der Ort, an dem sich das
Leben unmittelbar und hautnah abspielt - im guten wie im
schlechten. Und eine Kommune ist nur lebenswert mit Menschen,
die füreinander da sind.
• die Friseurin, die mit handwerklicher
Meisterschaft Ihrer Haarpracht die richtige Fasson gibt;
• die erfahrene Sprechstundenhilfe
Ihres Arztes, die Sie piekst, ohne dass Sie es groß merken;
• die Gärtnerin, die das öffentliche
Grün pflegt und deren unter 25-jähriges Kind - mit
erfolgreichem Berufsabschluss - über Arbeitsgelegenheiten und
Mini-Jobs versucht Fuß zu fassen im Berufsleben;
• der Wachmann als Dienstleister zur
Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung;
• die Toiletten-Frau im
Einkaufs-Center, die auf dem "Örtchen" für Hygiene sorgt;
• ein Übungsleiter / eine Mentorin,
unter deren zeitaufwändiger und kompetenter Anleitung vielleicht
gerade Ihr Nachwuchs den Weg zu künstlerischen und/oder
sportlichen Ehren erklimmt;
• der Odysseus vom Datzeberg,
erwerbslos, jedoch nicht in der Arbeitslosenstatistik,
eine "der guten Seelen" des international renommierten
Filmfestivals dokumentART;
Ich sehe Fragezeichen in Ihren Augen.
So überflüssig und willkürlich Ihnen diese sehr,
sehr unvollständige Aufzählung erscheinen mag, all diese
Menschen tragen – jeder auf seine eigene Weise – zur Vitalität
unserer Stadt bei.
Eines könnte sie einen: sie dürften
wahrscheinlich "Hartz IV-Empfänger" sein.
Denn im Dezember 2009 erhielt fast jeder 6.
Neubrandenburger Einwohner bzw. jeder 4. bis 5. Haushalt
mindestens teilweise Leistungen für Unterkunft und Heizung,
war also wie der Volksmund sagt "Hartz IV".
Von diesen gut 11.000 Menschen waren knapp 8.000 erwerbsfähige
SGB II-Leistungsberechtigte.
Die offizielle Arbeitslosenzahl hingegen lag knapp unter 5.000.
In der öffentlichen Meinung– befördert durch
manche Medien, bedauerlicherweise auch durch Berufspolitiker und
Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens wird
Sozialleistungsbezug verkürzt oft ausschließlich mit
Langzeitarbeitslosigkeit und /oder sozialer Inkompetenz
assoziiert. Da die Materie komplex und für nicht ständig damit
Befasste wohl kaum überschaubar ist, hat diese Denkart leider
auch gebildete und kluge Bürgerinnen und Bürger infiziert.
Gewiss, es gibt Sozialleistungsbezieher, die dem Bild
entsprechen, dass gewisse Medien immer wieder präsentieren.
Unerfreuliche Beispiele gibt es aber immer und in allen
Schichten.
Hier und heute möchte ich – stellvertretend für
alle anderen, die sich um Neubrandenburg verdient machen –
einmal Menschen würdigen, die ansonsten im Schatten bleiben:
Wer reinigt Busbahnhof und Bushaltestellen der
Verkehrsbetriebe von Hinterlassenschaften unachtsamer
Mitbürger? Sogenannte "1-€-Jobber".
Und so richtig würden wir deren Scherflein für
Neubrandenburg wohl erst zu würdigen wissen, wenn sie den
Schmutz nicht mehr beseitigten.
Also: Meine Herren dort draußen, Danke für Ihren
Beitrag zur Attraktivität unserer Heimatstadt!
Ich hoffe, ich konnte einiges klarstellen!
Meine Damen und Herren, ganz zufällig hatte ich gerade diese
Ausgabe der Mitteilungen des Deutschen Städtetages gegriffen.
Ein anderes Heft wäre nicht viel anders getitelt gewesen:
'Kommunale Haushalte vor dem Kollaps
"Hilfen für Sozialausgaben dringend nötig, Kostenfolgen besser
abschätzen" '
Das bringt es auf den Punkt. Und der Deutsche
Städtetag und seine Mitteilungen stehen ja nun wahrlich nicht im
Ruch, eine umstürzlerische Organisation bzw. deren Zentralorgan
zu sein.
Kostenfolgen!
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende, also "Hartz
IV", wurden 2005 die bundesfinanzierte Arbeitslosenhilfe und die
kommunalfinanzierte Sozialhilfe für Erwerbsfähige
zusammengefasst.
Der Sozialetat der Kommunen sollte dadurch dauerhaft jährlich um
2,5 Mrd. EUR entlastet werden.
Aber bereits hier hatte sich der Gesetzgeber verschätzt, allein
was die Anzahl der Personen betraf, die in dieses neue
Leistungssystem wechselten.
Dieses Ziel der jährlichen Entlastung der Kommunen um 2,5 Mrd.
EUR wurde zu keinem Zeitpunkt erreicht.
Aber Bund und Länder verschätzen sich immer zu ihren Gunsten und
zu unseren kommunalen Lasten. Das hat auch der Deutsche
Städtetag konstatiert.
In den neuen Referentenentwürfen sind mir beim
bereits ersten Überfliegen etliche Orthographie- und
Grammatik-Fehler aufgefallen. Hat ministerielles Word keine
F7-Taste?
Und wieder liegen unfertige Referentenentwürfe
vor uns.
Noch dazu mit Platzhaltern, besonders an den
Stellen, an denen es für uns als Kommune interessant wird.
Die vorgesehene Änderung der von Anrechnung auf den
Leistungsanspruch freizustellenden Erwerbstätigenfreibeträge –
also Kenngrößen mit direkter Wirkung auf den kommunalen Haushalt
- soll bis Ende Oktober vorgelegt werden.
Alle leistungsrechtlichen Artikel treten ohne
Übergangsfristen am 1.1.2011 in Kraft.
Fragen an den Gesetzgeber:
Wie soll so eine seriöse Haushaltsplanung in den
Verwaltungen der Kommunen abgesichert werden?
Wie soll die pünktliche Umsetzung der
gesetzlichen Vorgaben vor Ort gesichert werden?
Wie sollen
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen diese
zusätzlichen Belastungen schultern?
Seit 2005 hat uns der Gesetzgeber in rascher Folge immer neue
Justierungen im Zusammenhang mit Sozialgesetzgebung beschert:
Das sei am Beispiel des Wohngeldes demonstriert:
Die
"Heizkostenkomponente" für Wohngeldbezieher, also für Menschen,
die keinerlei Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen,
wurde erst mit der Novellierung des Wohngeldgesetzes Anfang 2009
als Pauschale eingeführt und sollte insbesondere die gestiegenen
Heizenergiekosten teilweise auffangen. Nun wird sie gestrichen.
Das kann für einen Alleinstehenden durchaus schon mal fast den
Gegenwert einer Abo-Monatskarte für den Stadt-Bus bedeuten.
Seit 2008 konnten insbesondere Kinder, die
aufgrund von Unterhalts-/Unterhaltsvorschusszahlungen nicht auf
SGB II-Regelleistungen angewiesen waren, ergänzend das von Bund
und Ländern je zur Hälfte finanzierte Wohngeld in Anspruch
nehmen.
Wollte der Bund so die Statistik der Zahl der SGB
II-Transferleistungsbezieher verbessern?
Mit dieser neuen Regelung war wiederum eine Änderung des
Verwaltungsaufwandes verbunden, sowohl in der ARGE als auch in
der Stadtverwaltung, allerdings entlastete sie den kommunalen
Haushalt. Den betroffenen Familien brachte sie allerdings keinen
einzigen Cent mehr.
In Zukunft sollen also diese Kinder wieder auf
die Grundsicherung für Arbeitsuchende verwiesen werden und
anstelle des bundes-/länderfinanzierten Wohngeldes kommunal
finanzierte Unterkunftskosten im SGB ll in Anspruch nehmen.
Zur Begründung heißt es im Referentenentwurf
lapidar:
" Die Regelung …
vermeidet künftig, dass einzelne Mitglieder der
Bedarfsgemeinschaft auf die Inanspruchnahme von Wohngeld
verwiesen werden. Dies wird isoliert beim Wohngeld zu
Einsparungen von schätzungsweise 120 Millionen Euro jährlich
führen; diese Einsparungen entfallen hälftig auf Bund und
Länder. Die Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung
für Arbeitsuchende wird in vergleichbarem Umfang zunehmen.
Darüber hinaus ist mit Einsparungen von Verwaltungskosten im
Rahmen des Wohngeldes von rund X Millionen Euro zu rechnen; in
der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind keine erhöhten
Verwaltungskosten zu erwarten." Toll!
Dieses Hin und Her im Wohngeld-Bereich lässt sich
auch aus dem "Bericht über die Auswirkungen des SGB II in der
Stadt Neubrandenburg 2009" ablesen.
Und dieses Hin und Her erschwerte und erschwert z.B. auch eine
langfristig verlässliche Personalplanung für den Bereich
'Wohngeld'.
Die Streichung der Wohngeld-Heizkostenkomponente
und des sogenannten "Kinderwohngeldes" belasten die Stadt nach
erster Prognose zusätzlich mit 360.000 EUR im Jahr 2011.
Nun könnte man anregen, evt. die "Unterkunft"-Standards
für Transferleistungsbezieher zu senken.
Das aber würde 1. Segregationseffekte verschärfen.
Und das könnte 2. zumindest hier bei uns die Vermieter in
wirtschaftliche Bedrängnis bringen.
Hätten die Vermieter die dann erforderlichen Wohnungen überhaupt
in ihrem Portfolio?
Oder stiege nicht vielleicht die behutsam zurückgebaute
Leerstandsquote wieder?
Auch eine Senkung des Mietzinses beeinträchtigte die
wirtschaftliche Situation der Vermieter.
Und all das hätte wiederum negative Rückwirkungen auf den
kommunalen Haushalt.
Der Deutsche Städtetag stützt die Position, dass
es zwar richtig und erforderlich sei, Standards zu überprüfen;
doch dass die uns immer wieder abgeforderten Standardabsenkungen
unsere Ausgabenprobleme nicht lösen werden, die durch
kostenträchtige Gesetze von Bund und Ländern entstanden sind.
In dem Zusammenhang ein
besonders kritischer
Knackpunkt: Das
Land kann künftig
die Kommunen zu Satzungen ermächtigen/verpflichten hinsichtlich
der Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung,
ggf. durch eine Pauschalierungslösung. Das
Land!!!
Wir fordern: Das bisherige System ist
beizubehalten, Satzungen dürfen auch weiterhin nur auf
freiwilliger Basis zu erlassen sein.
Änderung der Regelsätze ohne gleichzeitige Erhöhung der vom Bund
übernommenen Anteile an den Leistungen für Unterkunft und
Heizung
Nicht beabsichtigte Änderung der Verteilungsmodalitäten
anrechenbaren Einkommens im Rechtskreis SGB II die bisher zu
Lasten der Kommunen geregelt sind
Hat ein Sozialleistungsberechtiger Einnahmen in
Geld oder Geldeswert wird zunächst festgestellt, ob und wenn ja,
wieviel davon auf seinen Leistungsanspruch anzurechnen ist.
Anrechenbares Einkommen wird dann zuerst auf die Leistungen des
Bundes und erst in einem zweiten Schritt, sollte anrechenbares
Einkommen überhaupt noch vorhanden sein, auf die kommunalen
Unterkunftsleistungen angerechnet.
Der
entscheidende Faktor, der die jährlichen Veränderungen der Höhe
der Beteiligung des Bundes an den kommunalen Aufwändungen für
Unterkunft und Heizung bestimmt, ist die bundesdurchschnittliche
Veränderung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften.
Und dieser Bundesanteil sinkt praktisch Jahr für Jahr.
Die Entwicklung der tatsächlichen Ausgaben für Unterkunft und
Heizung bleibt bei der Berechnung der Veränderung des vom Bund
zu tragenden Anteils an diesen Ausgaben unberücksichtigt.
Die Verteilung der Kosten für Unterkunft und
Heizung stellt sich wie folgt dar:
|
KdU |
Bundesanteil |
Anteil Kommunen |
|
2005 |
4,00 Mrd. EUR |
9,80 Mrd. EUR |
|
2009 |
3,5 Mrd. EUR |
10,0 Mrd. EUR |
|
2010
(voraussichtlich) |
3,4 Mrd. EUR |
11,0 Mrd. EUR |
|
2011
(voraussichtlich) |
3,6 Mrd. EUR |
10,7 Mrd. EUR
??? |
Für 2010 ist der prozentuale Bundesanteil noch
nicht beschlossen worden; mit ihm befasst sich inzwischen der
Vermittlungsausschuss. Und der gestern in einem
Kabinetts-Gesetzentwurf angekündigte 2011er Wert liegt für
Neubrandenburg unter dem des Jahres 2009.
Hierzu ist es vielleicht ganz
interessant zu wissen, dass auch die ARGEN jährlich Planauflagen
zur Entwicklung der passiven Leistungen erhalten, sprich diese
möglichst zu senken und so die Zahl der Leistungsberechtigten /
der Bedarfsgemeinschaften dann entsprechend der Planvorgabe
"fortzuentwickeln" haben.
Und der Bund beabsichtigt, das arbeitsmarktpolitische
Fördervolumen um 20 % zu kürzen.
Das erscheint mir gerade für unser wirtschaftlich strukturell
benachteiligtes Bundesland und bei dem – im Bundesvergleich -
hohen Niveau der Arbeitslosigkeit als Teufelskreis.
Die vorgesehene Änderung der Regelsätze ohne
gleichzeitige Erhöhung der vom Bund übernommenen Anteile an den
Leistungen für Unterkunft und Heizung und ohne Änderung der
Hierarchie der Einkommensanrechnung belastet die Stadt nach
erster Prognose zusätzlich mit mehr als 215.000 EUR im Jahr
2011.
Mehrkosten Bildung /
Teilhabe für Kinder und Jugendliche, die Hilfe zum
Lebensunterhalt beziehen
Das Paket Leistungen für Bildung /
gesellschaftliche Teilhabe für Kinder und Jugendliche soll auch
Nichtleistungsempfängern offenstehen, was aber durch die
Bedürftigkeitsprüfung praktisch nie stattfinden wird.
Dass der Bund Leistungen übernimmt, um die gesellschaftliche
Teilhabe und die Bildungschancen von bedürftigen Kindern und
Jugendlichen besser zu fördern, ist richtig und notwendig.
Warum übernimmt der Bund dann aber nicht auch die Leistungen für
die Kinder und Jugendlichen, die Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB
XII) beziehen???
Einen vergleichsweise sehr kleinen Kreis. In
Neubrandenburg weniger als 1 % ALLER Kinder.
Und warum nicht auch für sogenannte nichtbedürftige Kinder?
Kinder sind unschuldig am sozialen und gesellschaftlichen Status
ihrer Familie.
Jedes Kind muss die Chance haben, sich bestmöglich entwickeln zu
können – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern.
Das vorgesehene Nebeneinander von Geldleistungen, Gutscheinen
und Direktzahlungen an Leistungsanbieter erscheint zudem zum
einen ungeeignet, um Schulausflüge, Lernförderung, Mittagessen
und weitere Teilhabe-Leistungen für Kinder und Jugendliche
sinnvoll aufeinander abgestimmt zu koordinieren und zu
organisieren.
Es wäre zum anderen auch zweckmäßiger, flexible Lösungen vor Ort
zuzulassen, um bereits bestehende Strukturen nutzen zu können.
Denn nur so kann gewährleistet werden, dass Kinder und
Jugendliche im SGB ll-Bezug nicht anders behandelt werden als
Kinder und Jugendliche, die Leistungen der Hilfe zum
Lebensunterhalt beziehen bzw. andere Kinder und Jugendliche.
Die Mehrkosten für Leistungen für Bildung und
Teilhabe für Kinder und Jugendliche, die Leistungen der Hilfe
zum Lebensunterhalt beziehen, belasten die Stadt nach erster
Prognose 2011 mit 21.000 €.
Wegfall des Zuschusses an die Rentenversicherung für SGB II-
Leistungsberechtigte
Derzeit überweist der Bund monatlich 40,80 Euro
als Rentenbeitrag für erwerbsfähige Hartz-IV-Bezieher an die
Rentenversicherung. Pro Jahr sind das rund zwei Milliarden Euro.
Diese werden vom kommenden Jahr an gestrichen. Dadurch fehlen
der Rentenkasse bis 2014 insgesamt acht Milliarden Euro. Auf die
Höhe einer Altersrente von Hartz-IV-Beziehern hat das allerdings
kaum Einfluss: Ihr monatlicher Rentenanspruch hat sich durch die
bisherige Beitragszahlung des Bundes pro Jahr um 2,09 Euro
erhöht.
Aber diese Entscheidung des Gesetzgebers wird
künftig steigende kommunale Grundsicherungsleistungen nach sich
ziehen
zusätzlich zum bereits ohne diese Streichung abzusehenden
Anstieg der Zahl derjenigen Altersrentner, die infolge
"gebrochener Erwerbsbiographien" ergänzende Grundsicherung im
Alter benötigen bzw. benötigen werden.
Durch den Wegfall der Versicherungspflicht haben
Bezieher von Arbeitslosengeld II auch keinen Anspruch mehr auf
die staatliche Zulage ihrer Riester-Verträge zur privaten
Altersvorsorge.
Wegfall des befristeten
Zuschlags beim Übergang von ALG I zu ALG II
Der Zuschlag beim Übergang vom ALG I zum ALG II,
besser bekannt auch als "Armutsgewöhnungszuschlag" wird bislang
unter bestimmten Voraussetzungen für 2 Jahre gewährt und nach 1
Jahr auf die Hälfte abgeschmolzen.
Dieser befristete Zuschlag, für Erwachsene
maximal 160 EUR/Monat, sollte einen Teil der Einkommenseinbußen
abfedern, die in der Regel beim Übertritt in das
Arbeitslosengeld II entstehen.
Es ist davon auszugehen, dass diese Zuschläge zu
einem großen Teil direkt in Konsum flossen.
Auch hier wird ohne Übergangsfrist oder Bestandsschutz
gestrichen.
Analoges gilt für die Anrechnung des Elterngeldes bei allen, die
Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder den Kindergeldzuschlag
beziehen. Da immer die ganze Bedarfsgemeinschaft die Leistungen
bezieht, gilt dies auch für "Aufstocker".
Frage: wären beispielsweise Sie bei Ihrem
Baby mit den als existenzsichernd zugestandenen Mitteln für
Körper- und Haarpflege in Höhe von etwa 9 EUR/Monat ausgekommen
bei säuglingsgerechter Pflege?
Kaufkraftverlust… Schwächung der Binnennachfrage
… Minderung von Steuereinnahmen…
und - verschärft durch die Rolle Neubrandenburgs als
regionales Handels- und Einkaufszentrum - Rückwirkung auf den
städtischen Haushalt.
Städtebauförderung
Die Fraktion Die LINKE. spricht sich auch ganz
entschieden gegen die Pläne der Bundesregierung aus, die
Städtebauförderung zu kürzen.
Die für das Programmjahr 2011 geplante Halbierung
der Städtebauförderungsmittel von ursprünglich 610 Mio. Euro auf
305 Mio. Euro hat erhebliche Konsequenzen für das öffentliche
Bauen in den Kommunen.
Bundesweit bewirkt das
Städtebauförderungsprogramm jährlich öffentliche Investitionen
des Bundes, der Länder und Kommunen von über 1,8 Mrd. Euro in
den Städten und Gemeinden. Das zeigt, es ist ein unverzichtbares
Instrument zur Verbesserung der städtebaulichen Infrastruktur.
Jeder Euro an Städtebaufördermittel löst nach
Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung
bis zu acht weiteren Euro an Investitionen, im regionalen
Baugewerbe und Handwerk aus.
Darauf wollen und können die Kommunen nicht
verzichten.
Jede Kürzung der Städtebauförderung wirkt sich
aus auf Programme wie "Stadtumbau" und "Soziale Stadt".
Eine Kürzung würde vor allem in den
wirtschaftsstrukturell benachteiligten Regionen zusätzliche
Arbeitsplätze gefährden und Steuereinnahmen weg brechen lassen.
Wir halten es daher für notwendig, dass die
Städtebauförderung weiterhin auf dem jetzigen Niveau
weitergeführt wird. Und wir brauchen langfristige
Planungssicherheit.
Allein die von der Bundesregierung vorgesehenen
und bis jetzt bekannten Änderungen im Bereich
SGB II / SGB XII belasten die Stadt nach erster
vorsichtiger Prognose allein im Jahr 2011 zusätzlich per
Saldo mit ungefähr 555.000 EUR.
Der Städte- und Gemeindetag
Mecklenburg-Vorpommern hat mit Schreiben vom 30.09.2010 an
Ministerpräsident Sellering appelliert, beim Bund einen
Ausgleich der den Kommunen entstehenden Mehrkosten im
Zusammenhang mit den gesetzlichen Änderungen im Bereich SGB II /
SGB XII einzufordern.
Der Deutsche Städtetag hat im Mai 2010 eine
eindrucksvolle Publikation herausgegeben: "Sozialleistungen der
Städte in Not":
Ich darf zitieren:
"Unser Gemeinwesen braucht handlungsfähige
Städte, die ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge für ihre
Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen können. Ohne handlungsfähige
Städte sind alle großen gesellschaftspolitischen Aufgaben, wie
beispielsweise Bildung, Armutsbekämpfung, Integration,
Vermeidung von Segregationsentwicklungen, Vereinbarkeit von
Familie und Beruf, nicht zu bewältigen. Wenn aber keine
finanziellen Spielräume mehr bleiben, um präventiv negative
Entwicklungen bremsen zu können, verkommt städtische und auch
staatliche Sozialpolitik zum Reparaturbetrieb für unterlassene,
aber notwendig gewesene frühzeitige Steuerungsmaßnahmen, die
zudem meist „billiger“ gewesen wären."
Eine Erkenntnis, zu der auch wir Neubrandenburger
schmerzhaft gelangt sind und das nicht freiwillig. Ich habe
nichts hinzuzufügen.
Meine Damen und Herren,
der Antrag meiner Fraktion DIE LINKE. ist klar,
er ist weder populistisch noch ideologisch, er ist nicht einmal
links.
Er ist einfach notwendig - aus Verantwortung
gegenüber unserer Stadt Neubrandenburg und ihrer
Einwohnerschaft.
Danke für die Aufmerksamkeit!
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