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in Neubrandenburg

 

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DOKUMENTE - STANDPUNKTE - PRESSE

 

Renate Klopsch auf der 12. Sitzung der Stadtvertretung, 14.10.2010 zur Drucksache DS V/321
"Ablehnung der Gesetzentwürfe der Bundesregierung eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011) sowie des Gesetzes  zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch durch die Stadtvertretung Neubrandenburg"

 

Herr Präsident, Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Ratsdamen und Ratsherren,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

 

da der  Antrag der Fraktion DIE LINKE.  Sachverhalte betrifft, die den Lebensnerv unseres Gemeinwesens nachhaltig berühren, bitte ich vorab um Nachsicht, wenn mein Beitrag etwas ausführlicher wird.

Ich bin gebürtige Neubrandenburgerin, ich liebe meine Heimatstadt und ich lebe gern hier.

Weshalb? Die Antwort darauf gibt unser Oberbürgermeister bei allen geeigneten Anlässen, indem er prägnant und einprägsam Attraktivität, Lebensqualität, wirtschaftliche, kulturelle, sportliche und soziale Leistungen unserer Stadt aufzeigt, ohne die der Stadt mehr und mehr überwälzten Belastungen zu verschweigen. Danke, Herr Oberbürgermeister! 

Solcherart Darstellung ist keine kommunale Selbstbeweihräucherung. Denn unsere Resultate werden von unvoreingenommenen Besuchern unserer Stadt, privaten wie offiziellen, immer wieder anerkennend bestätigt. So zuletzt von den Delegationen unserer Partnerstädte Gladsaxe und Koszalin.

Was unsere Gäste nicht sehen können: die Kraft, die es uns kostet, diesen Schatz an lokaler Infrastruktur -  NUR - zu wahren, weil der Gesetzgeber das Konnexitätsprinzip immer mehr zu seinen Gunsten aushöhlt.

Schätze, die zu schaffen auch nur möglich wurde durch hohe Motivation und großes Engagement sowohl von Einwohnern, am Ort Beschäftigten, Unternehmen, Einrichtungen, Organisationen, Vereinen und Verbänden als auch der Stadtverwaltung.

Denn eine Kommune ist der Ort, an dem sich das Leben unmittelbar und hautnah abspielt  - im guten wie im schlechten. Und eine Kommune ist nur lebenswert mit Menschen, die füreinander da sind.

•           die Friseurin, die mit handwerklicher Meisterschaft Ihrer Haarpracht die richtige Fasson gibt;

•           die erfahrene Sprechstundenhilfe Ihres Arztes, die Sie piekst, ohne dass Sie es groß merken;

•           die Gärtnerin, die das öffentliche Grün pflegt und deren unter 25-jähriges Kind - mit  erfolgreichem Berufsabschluss - über Arbeitsgelegenheiten und Mini-Jobs versucht Fuß zu fassen im Berufsleben;

•           der Wachmann als Dienstleister zur  Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung;

•           die Toiletten-Frau im Einkaufs-Center, die auf dem "Örtchen" für Hygiene sorgt;

•           ein Übungsleiter / eine Mentorin, unter deren zeitaufwändiger und kompetenter Anleitung vielleicht gerade Ihr Nachwuchs den Weg zu künstlerischen und/oder sportlichen Ehren erklimmt;

•           der Odysseus vom Datzeberg, erwerbslos, jedoch nicht in der Arbeitslosenstatistik,
eine "der guten Seelen" des international renommierten Filmfestivals dokumentART;

Ich sehe Fragezeichen in Ihren Augen.

So überflüssig und willkürlich Ihnen diese sehr, sehr unvollständige Aufzählung erscheinen mag, all diese Menschen tragen – jeder auf seine eigene Weise – zur Vitalität unserer Stadt bei. 

Eines könnte sie einen: sie dürften wahrscheinlich "Hartz IV-Empfänger" sein.

Denn im Dezember 2009 erhielt fast jeder 6. Neubrandenburger Einwohner bzw. jeder 4. bis 5. Haushalt mindestens teilweise Leistungen für Unterkunft und Heizung,
war also wie der Volksmund sagt "Hartz IV".
Von diesen gut 11.000 Menschen waren knapp 8.000 erwerbsfähige SGB II-Leistungsberechtigte.
Die offizielle Arbeitslosenzahl hingegen lag knapp unter 5.000.

In der öffentlichen Meinung– befördert durch manche Medien, bedauerlicherweise auch durch Berufspolitiker und Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens wird Sozialleistungsbezug verkürzt oft ausschließlich mit Langzeitarbeitslosigkeit und /oder sozialer Inkompetenz assoziiert.  Da die Materie komplex und für nicht ständig damit Befasste wohl kaum überschaubar ist, hat diese Denkart leider auch gebildete und kluge Bürgerinnen und Bürger infiziert.
Gewiss, es gibt Sozialleistungsbezieher, die dem Bild entsprechen, dass gewisse Medien immer wieder präsentieren. Unerfreuliche Beispiele gibt es aber immer und in allen Schichten.

Hier und heute möchte ich – stellvertretend für alle anderen, die sich um Neubrandenburg verdient machen – einmal Menschen würdigen, die ansonsten im Schatten bleiben:

Wer reinigt Busbahnhof und Bushaltestellen der Verkehrsbetriebe von Hinterlassenschaften unachtsamer Mitbürger?              Sogenannte "1-€-Jobber".

Und so richtig würden wir deren Scherflein für Neubrandenburg wohl erst zu würdigen wissen, wenn sie den Schmutz nicht mehr beseitigten.

Also: Meine Herren dort draußen, Danke für Ihren Beitrag zur Attraktivität unserer Heimatstadt!

Ich hoffe, ich konnte einiges klarstellen!
Meine Damen und Herren, ganz zufällig hatte ich gerade diese Ausgabe der Mitteilungen des Deutschen Städtetages gegriffen. Ein anderes Heft wäre nicht viel anders getitelt gewesen:

'Kommunale Haushalte vor dem Kollaps
"Hilfen für Sozialausgaben dringend nötig, Kostenfolgen besser abschätzen" '

Das bringt es auf den Punkt. Und der Deutsche Städtetag und seine Mitteilungen stehen ja nun wahrlich nicht im Ruch, eine umstürzlerische Organisation bzw. deren Zentralorgan zu sein.

Kostenfolgen!

In der Grundsicherung für Arbeitsuchende, also "Hartz IV", wurden 2005 die bundesfinanzierte Arbeitslosenhilfe und die kommunalfinanzierte Sozialhilfe für Erwerbsfähige zusammengefasst.
Der Sozialetat der Kommunen sollte dadurch dauerhaft jährlich um 2,5 Mrd. EUR entlastet werden.
Aber bereits hier hatte sich der Gesetzgeber verschätzt, allein was die Anzahl der Personen betraf, die in dieses neue Leistungssystem wechselten.
Dieses Ziel der jährlichen Entlastung der Kommunen um 2,5 Mrd. EUR wurde zu keinem Zeitpunkt erreicht.
Aber Bund und Länder verschätzen sich immer zu ihren Gunsten und zu unseren kommunalen Lasten. Das hat auch der Deutsche Städtetag konstatiert.

In den neuen Referentenentwürfen sind mir beim bereits ersten Überfliegen etliche Orthographie- und Grammatik-Fehler aufgefallen. Hat ministerielles Word keine F7-Taste?

Und wieder liegen unfertige Referentenentwürfe vor uns.

Noch dazu mit Platzhaltern, besonders an den Stellen, an denen es für uns als Kommune interessant wird.
Die vorgesehene  Änderung der von Anrechnung auf den Leistungsanspruch freizustellenden Erwerbstätigenfreibeträge – also Kenngrößen mit direkter Wirkung auf den kommunalen Haushalt - soll bis Ende Oktober vorgelegt werden.

Alle leistungsrechtlichen Artikel treten ohne Übergangsfristen am 1.1.2011 in Kraft.

Fragen an den Gesetzgeber:

Wie soll so eine seriöse Haushaltsplanung in den Verwaltungen der Kommunen abgesichert werden?

Wie soll die pünktliche  Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben vor Ort gesichert werden?

Wie sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen diese zusätzlichen Belastungen schultern?
Seit 2005 hat uns der Gesetzgeber in rascher Folge immer neue Justierungen im Zusammenhang mit Sozialgesetzgebung beschert: Das sei am Beispiel des Wohngeldes demonstriert:

 Die "Heizkostenkomponente" für Wohngeldbezieher, also für Menschen, die keinerlei Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, wurde erst mit der Novellierung des Wohngeldgesetzes Anfang 2009 als Pauschale eingeführt und sollte insbesondere die gestiegenen Heizenergiekosten teilweise auffangen. Nun wird sie gestrichen.
Das kann für einen Alleinstehenden durchaus schon mal fast den Gegenwert einer Abo-Monatskarte für den Stadt-Bus bedeuten.

Seit 2008 konnten insbesondere Kinder, die aufgrund von Unterhalts-/Unterhaltsvorschusszahlungen nicht auf SGB II-Regelleistungen angewiesen waren, ergänzend das von Bund und Ländern je zur Hälfte finanzierte Wohngeld in Anspruch nehmen.
Wollte der Bund so die Statistik der Zahl der SGB II-Transferleistungsbezieher verbessern?
Mit dieser neuen Regelung war wiederum eine Änderung des  Verwaltungsaufwandes verbunden, sowohl in der ARGE als auch in der Stadtverwaltung, allerdings entlastete sie den kommunalen Haushalt. Den betroffenen Familien brachte sie allerdings keinen einzigen Cent mehr.

In Zukunft sollen also diese Kinder wieder auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende verwiesen werden und anstelle des bundes-/länderfinanzierten Wohngeldes kommunal finanzierte Unterkunftskosten im SGB ll in Anspruch nehmen.

Zur Begründung heißt es im Referentenentwurf lapidar:

" Die Regelung vermeidet künftig, dass einzelne Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auf die Inanspruchnahme von Wohngeld verwiesen werden. Dies wird isoliert beim Wohngeld zu Einsparungen von schätzungsweise 120 Millionen Euro jährlich führen; diese Einsparungen entfallen hälftig auf Bund und Länder. Die Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in vergleichbarem Umfang zunehmen. Darüber hinaus ist mit Einsparungen von Verwaltungskosten im Rahmen des Wohngeldes von rund X Millionen Euro zu rechnen; in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind keine erhöhten Verwaltungskosten zu erwarten." Toll!

Dieses Hin und Her im Wohngeld-Bereich lässt sich auch aus dem "Bericht über die Auswirkungen des SGB II in der Stadt Neubrandenburg 2009" ablesen.
Und dieses Hin und Her erschwerte und erschwert z.B.  auch eine langfristig verlässliche Personalplanung für den Bereich 'Wohngeld'.

Die Streichung der Wohngeld-Heizkostenkomponente und des sogenannten "Kinderwohngeldes" belasten die Stadt nach erster Prognose zusätzlich mit 360.000 EUR im Jahr 2011.

Nun könnte man anregen, evt. die "Unterkunft"-Standards für Transferleistungsbezieher zu senken.
Das aber würde  1.  Segregationseffekte verschärfen.
Und das könnte  2.  zumindest hier bei uns die Vermieter in wirtschaftliche Bedrängnis bringen.
Hätten die Vermieter die dann erforderlichen Wohnungen überhaupt in ihrem Portfolio?
Oder stiege nicht vielleicht die behutsam zurückgebaute Leerstandsquote wieder?
Auch eine Senkung des Mietzinses beeinträchtigte die wirtschaftliche Situation der Vermieter.
Und all das hätte wiederum negative Rückwirkungen auf den kommunalen Haushalt.

Der Deutsche Städtetag stützt die Position, dass es zwar richtig und erforderlich sei, Standards zu überprüfen;  doch dass die uns immer wieder abgeforderten Standardabsenkungen unsere Ausgabenprobleme nicht lösen werden, die durch kostenträchtige Gesetze von Bund und Ländern entstanden sind.

In dem Zusammenhang ein besonders kritischer Knackpunkt: Das Land kann künftig die Kommunen zu Satzungen ermächtigen/verpflichten hinsichtlich der Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung, ggf. durch eine Pauschalierungslösung.    Das Land!!!

Wir fordern: Das bisherige System ist beizubehalten, Satzungen dürfen auch weiterhin nur auf freiwilliger Basis zu erlassen sein.
Änderung der Regelsätze ohne gleichzeitige Erhöhung der vom Bund übernommenen Anteile an den Leistungen für Unterkunft und Heizung
Nicht beabsichtigte Änderung der Verteilungsmodalitäten anrechenbaren Einkommens im Rechtskreis SGB II die bisher zu Lasten der Kommunen geregelt sind

Hat ein Sozialleistungsberechtiger Einnahmen in Geld oder Geldeswert wird zunächst festgestellt, ob und wenn ja, wieviel davon auf seinen Leistungsanspruch anzurechnen ist.
Anrechenbares Einkommen wird dann zuerst auf die Leistungen des Bundes und erst in einem zweiten Schritt, sollte anrechenbares Einkommen überhaupt noch vorhanden sein, auf die kommunalen Unterkunftsleistungen angerechnet.

Der entscheidende Faktor, der die jährlichen Veränderungen der Höhe der Beteiligung des Bundes an den kommunalen Aufwändungen für Unterkunft und Heizung bestimmt, ist die bundesdurchschnittliche Veränderung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Und dieser Bundesanteil sinkt praktisch Jahr für Jahr.
Die Entwicklung der tatsächlichen Ausgaben für Unterkunft und Heizung bleibt bei der Berechnung der Veränderung des vom Bund zu tragenden Anteils an diesen Ausgaben unberücksichtigt.

Die Verteilung der Kosten für Unterkunft und Heizung stellt sich wie folgt dar:

KdU

Bundesanteil

Anteil Kommunen

2005

4,00 Mrd. EUR

  9,80 Mrd. EUR

2009

3,5   Mrd. EUR

10,0   Mrd. EUR

2010 (voraussichtlich)

3,4   Mrd. EUR

11,0   Mrd. EUR

2011 (voraussichtlich)   

3,6   Mrd. EUR

10,7   Mrd. EUR ???

 

 

Für 2010 ist der prozentuale Bundesanteil noch nicht beschlossen worden; mit ihm befasst sich inzwischen der Vermittlungsausschuss. Und der gestern in einem Kabinetts-Gesetzentwurf angekündigte 2011er Wert liegt für Neubrandenburg unter dem des Jahres 2009.


Hierzu ist es vielleicht ganz interessant zu wissen, dass auch die ARGEN jährlich Planauflagen zur Entwicklung der passiven Leistungen erhalten, sprich diese möglichst zu senken und so die Zahl der Leistungsberechtigten / der Bedarfsgemeinschaften dann entsprechend der Planvorgabe "fortzuentwickeln" haben.
Und der  Bund beabsichtigt, das arbeitsmarktpolitische Fördervolumen um 20 % zu kürzen.
Das erscheint mir gerade für unser wirtschaftlich strukturell benachteiligtes Bundesland und bei dem – im Bundesvergleich - hohen Niveau der Arbeitslosigkeit als Teufelskreis.

Die vorgesehene Änderung der Regelsätze ohne gleichzeitige Erhöhung der vom Bund übernommenen Anteile an den Leistungen für Unterkunft und Heizung und ohne Änderung der Hierarchie der Einkommensanrechnung belastet die Stadt nach erster Prognose zusätzlich mit mehr als 215.000 EUR im Jahr 2011.

 

Mehrkosten Bildung / Teilhabe für Kinder und Jugendliche, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen

Das Paket Leistungen für Bildung / gesellschaftliche Teilhabe für Kinder und Jugendliche soll auch Nichtleistungsempfängern offenstehen, was aber durch die Bedürftigkeitsprüfung praktisch nie stattfinden wird.
Dass der Bund Leistungen übernimmt, um die gesellschaftliche Teilhabe und die Bildungschancen von bedürftigen Kindern und Jugendlichen besser zu fördern, ist richtig und notwendig.
Warum übernimmt der Bund dann aber nicht auch die Leistungen für die Kinder und Jugendlichen, die Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) beziehen???         

Einen vergleichsweise sehr kleinen Kreis. In Neubrandenburg weniger als 1 % ALLER Kinder.
Und warum nicht auch für sogenannte nichtbedürftige Kinder?     
Kinder sind unschuldig am sozialen und gesellschaftlichen Status ihrer Familie.
Jedes Kind muss die Chance haben, sich bestmöglich entwickeln zu können – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern.
Das vorgesehene Nebeneinander von Geldleistungen, Gutscheinen und Direktzahlungen an Leistungsanbieter erscheint zudem zum einen ungeeignet, um Schulausflüge, Lernförderung, Mittagessen und weitere Teilhabe-Leistungen für Kinder und Jugendliche sinnvoll aufeinander abgestimmt zu koordinieren und zu organisieren.
Es wäre zum anderen auch zweckmäßiger, flexible Lösungen vor Ort zuzulassen, um bereits bestehende Strukturen nutzen zu können. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass Kinder und Jugendliche im SGB ll-Bezug nicht anders behandelt werden als Kinder und Jugendliche, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen bzw. andere Kinder und Jugendliche.

Die Mehrkosten für Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, belasten die Stadt nach erster Prognose 2011 mit 21.000 €.
Wegfall des Zuschusses an die Rentenversicherung für SGB II- Leistungsberechtigte

Derzeit überweist der Bund monatlich 40,80 Euro als Rentenbeitrag für erwerbsfähige Hartz-IV-Bezieher an die Rentenversicherung. Pro Jahr sind das rund zwei Milliarden Euro. Diese werden vom kommenden Jahr an gestrichen. Dadurch fehlen der Rentenkasse bis 2014 insgesamt acht Milliarden Euro. Auf die Höhe einer Altersrente von Hartz-IV-Beziehern hat das allerdings kaum Einfluss: Ihr monatlicher Rentenanspruch hat sich durch die bisherige Beitragszahlung des Bundes pro Jahr um 2,09 Euro erhöht.

Aber diese Entscheidung des Gesetzgebers wird künftig steigende kommunale Grundsicherungsleistungen nach sich ziehen
zusätzlich zum bereits ohne diese Streichung abzusehenden Anstieg der Zahl derjenigen Altersrentner, die infolge "gebrochener Erwerbsbiographien" ergänzende Grundsicherung im Alter benötigen bzw. benötigen werden.

Durch den Wegfall der Versicherungspflicht haben Bezieher von Arbeitslosengeld II auch keinen Anspruch mehr auf die staatliche Zulage ihrer Riester-Verträge zur privaten Altersvorsorge.

 

Wegfall des befristeten Zuschlags beim Übergang von ALG I zu ALG II

Der Zuschlag beim Übergang vom ALG I zum ALG II, besser bekannt auch als "Armutsgewöhnungszuschlag" wird bislang unter bestimmten Voraussetzungen für 2 Jahre gewährt und nach 1 Jahr auf die Hälfte abgeschmolzen.

Dieser befristete Zuschlag, für Erwachsene maximal 160 EUR/Monat,  sollte einen Teil der Einkommenseinbußen abfedern, die in der Regel beim Übertritt in das Arbeitslosengeld II entstehen.

Es ist davon auszugehen, dass diese Zuschläge zu einem großen Teil direkt in Konsum flossen.
Auch hier wird ohne Übergangsfrist oder Bestandsschutz gestrichen.
Analoges gilt für die Anrechnung des Elterngeldes bei allen, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder den Kindergeldzuschlag beziehen. Da immer die ganze Bedarfsgemeinschaft die Leistungen bezieht, gilt dies auch für "Aufstocker".

Frage: wären beispielsweise Sie bei  Ihrem Baby mit den als existenzsichernd zugestandenen Mitteln für Körper- und Haarpflege in Höhe von etwa 9 EUR/Monat ausgekommen bei säuglingsgerechter Pflege?

Kaufkraftverlust… Schwächung der Binnennachfrage … Minderung von Steuereinnahmen…
und   - verschärft durch die Rolle Neubrandenburgs als regionales Handels- und Einkaufszentrum  - Rückwirkung auf den städtischen Haushalt.

 

Städtebauförderung

Die Fraktion Die LINKE. spricht sich auch ganz entschieden gegen die Pläne der Bundesregierung aus, die Städtebauförderung zu kürzen.

Die für das Programmjahr 2011 geplante Halbierung der Städtebauförderungsmittel von ursprünglich 610 Mio. Euro auf 305 Mio. Euro hat erhebliche Konsequenzen für das öffentliche Bauen in den Kommunen.

Bundesweit bewirkt das Städtebauförderungsprogramm jährlich öffentliche Investitionen des Bundes, der Länder und Kommunen von über 1,8 Mrd. Euro in den Städten und Gemeinden. Das zeigt, es ist ein unverzichtbares Instrument zur Verbesserung der städtebaulichen Infrastruktur.

Jeder Euro an Städtebaufördermittel löst nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung bis zu acht weiteren Euro an Investitionen, im regionalen Baugewerbe und Handwerk aus.

Darauf wollen und können die Kommunen nicht verzichten.

Jede Kürzung der Städtebauförderung wirkt sich aus auf Programme wie "Stadtumbau" und "Soziale Stadt".

Eine Kürzung würde vor allem in den wirtschaftsstrukturell benachteiligten Regionen zusätzliche Arbeitsplätze gefährden und Steuereinnahmen weg brechen lassen.

Wir halten es daher für notwendig, dass die Städtebauförderung weiterhin auf dem jetzigen Niveau weitergeführt wird. Und wir brauchen langfristige Planungssicherheit.

Allein die von der Bundesregierung vorgesehenen und bis jetzt bekannten Änderungen im Bereich
SGB II / SGB XII belasten die Stadt nach erster vorsichtiger Prognose allein im Jahr 2011 zusätzlich per Saldo mit ungefähr 555.000 EUR.

Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern hat mit Schreiben vom 30.09.2010 an Ministerpräsident Sellering appelliert, beim Bund einen Ausgleich der den Kommunen entstehenden Mehrkosten im Zusammenhang mit den gesetzlichen Änderungen im Bereich SGB II / SGB XII einzufordern.

 Der Deutsche Städtetag hat im Mai 2010 eine eindrucksvolle Publikation herausgegeben: "Sozialleistungen der Städte in Not":

Ich darf zitieren:

"Unser Gemeinwesen braucht handlungsfähige Städte, die ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge für ihre Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen können. Ohne handlungsfähige Städte sind alle großen gesellschaftspolitischen Aufgaben, wie beispielsweise Bildung, Armutsbekämpfung, Integration, Vermeidung von Segregationsentwicklungen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, nicht zu bewältigen. Wenn aber keine finanziellen Spielräume mehr bleiben, um präventiv negative Entwicklungen bremsen zu können, verkommt städtische und auch staatliche Sozialpolitik zum Reparaturbetrieb für unterlassene, aber notwendig gewesene frühzeitige Steuerungsmaßnahmen, die zudem meist „billiger“ gewesen wären."

Eine Erkenntnis, zu der auch wir Neubrandenburger schmerzhaft gelangt sind und das nicht freiwillig. Ich habe nichts hinzuzufügen.

 

Meine Damen und Herren,

der Antrag meiner Fraktion DIE LINKE.  ist klar, er ist weder populistisch noch ideologisch, er ist nicht einmal links.

Er ist einfach notwendig - aus Verantwortung gegenüber unserer Stadt Neubrandenburg und ihrer Einwohnerschaft.

Danke für die Aufmerksamkeit!  

 

 

 

 

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