Standpunkte

 

Fraktion DIE LINKE in der Stadtvertretung Neubrandenburg

 

Zum Bericht über die Vorbereitung der Einleitung des Antragsverfahrens zur Aufnahme der Mittelalterlichen Wehranlage Neubrandenburg in die UNESCO-Welterbeliste

Der Oberbürgermeister gab einen Bericht der folgende aussagte:
Seit einigen Jahren wird verwaltungsintern an der Abklärung der Sinnfälligkeit eines Antragsverfahrens gearbeitet.

Ergebnis:

  1. Die Definition des Begriffes „Welterbe“ beschreibt der Art. 1 der Welterbekonvention von 1972 wie folgt: „… Herausragende universelle Bedeutung des Kulturguts aus historischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen ...“.  Die Einschätzung, dass die Neubrandenburger Wehranlage die betreffenden Kriterien erfüllt, muss als Voraussetzung für ein erfolgreiches Antragsverfahren durch anerkannte Fachexperten getroffen werden.

  2.  Demgemäß ist der außergewöhnliche Wert der mittelalterlichen Wehranlage zu begründen und durch weitere wissenschaftliche Untersuchungen zu untermauern. Das Jahr 2010 soll dazu genutzt werden, die Aufgabenstellungen für derartige Untersuchungen zu erstellen und die Kontakte mit geeigneten Fachexperten aufzunehmen. Insbesondere sind die Aussagen zu den langfristigen laufenden Aufwendungen zu vertiefen.

  3. Das Ergebnis dieser Untersuchungen ist für die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Stadt und ihrer Geschichte und in dessen Folge auch für das Tourismusmarketing der Stadt von Wert und demzufolge kein verlorener Aufwand.

  4. Bei positivem Ergebnis würde sich für das Jahr 2011 der nächste Arbeitschritt anschließen.

Die für die Stadt Neubrandenburg mit dem Verfahren angestrebten Effekte lassen sich wie folgt beschreiben: - Verbesserung der Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt und deren Geschichte - Verbesserung des Bekanntheitsgrades der Stadt Neubrandenburg im nationalen und internationalen Maßstab - Verbesserung der Voraussetzungen für den Städte- und Kulturtourismus - Erschließung neuer Finanzmittel zur Erhaltung der Kulturgüter der EU und des Bundes.

Finanzielle Rahmenbedingungen: In Kenntnis der geschätzten Gesamtkosten des Antragverfahrens von ca. 500.000,00 – 600.000,00 EUR müssten zur Umsetzung der ersten Arbeitsschritte aus dem Haushalt des Jahres 2011 150.000,00 EUR bereitgestellt werden.

Die Fraktion begrüßte, dass die Verwaltung die nächsten Monate nutzen will um mehr Informationen zum Antragsverfahren zusammenzustellen, da die Datenbasis doch noch recht dünn ist. Dabei ist die Klärung der Kosten für das Antragsverfahren ebenso wichtig wie Klärung zukünftiger Kosten, sollte die Aufnahme positiv beschieden werden. Die Fraktion regte die Durchführung eines Bürgerentscheides, zur Frage ob wir diesen Weg gehen wollen, an.

Caterina Muth

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