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Der
Oberbürgermeister gab einen Bericht der folgende aussagte:
Seit einigen Jahren wird verwaltungsintern an der Abklärung der
Sinnfälligkeit eines Antragsverfahrens gearbeitet.
Ergebnis:
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Die Definition des Begriffes
„Welterbe“ beschreibt der Art. 1 der Welterbekonvention von
1972 wie folgt: „… Herausragende universelle Bedeutung des
Kulturguts aus historischen, künstlerischen oder
wissenschaftlichen Gründen ...“. Die Einschätzung, dass die
Neubrandenburger Wehranlage die betreffenden Kriterien
erfüllt, muss als Voraussetzung für ein erfolgreiches
Antragsverfahren durch anerkannte Fachexperten getroffen
werden.
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Demgemäß ist
der außergewöhnliche Wert der mittelalterlichen Wehranlage zu
begründen und durch weitere wissenschaftliche Untersuchungen
zu untermauern. Das Jahr 2010 soll dazu genutzt werden, die
Aufgabenstellungen für derartige Untersuchungen zu erstellen
und die Kontakte mit geeigneten Fachexperten aufzunehmen.
Insbesondere sind die Aussagen zu den langfristigen laufenden
Aufwendungen zu vertiefen.
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Das Ergebnis
dieser Untersuchungen ist für die Identifikation der
Bürgerinnen und Bürger mit der Stadt und ihrer Geschichte und
in dessen Folge auch für das Tourismusmarketing der Stadt von
Wert und demzufolge kein verlorener Aufwand.
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Bei positivem
Ergebnis würde sich für das Jahr 2011 der nächste
Arbeitschritt anschließen.
Die für die Stadt
Neubrandenburg mit dem Verfahren angestrebten Effekte lassen
sich wie folgt beschreiben: - Verbesserung der Identifikation
der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt und deren Geschichte
- Verbesserung des Bekanntheitsgrades der Stadt Neubrandenburg
im nationalen und internationalen Maßstab - Verbesserung der
Voraussetzungen für den Städte- und Kulturtourismus -
Erschließung neuer Finanzmittel zur Erhaltung der Kulturgüter
der EU und des Bundes.
Finanzielle
Rahmenbedingungen:
In Kenntnis der geschätzten Gesamtkosten des Antragverfahrens
von ca. 500.000,00 – 600.000,00 EUR müssten zur Umsetzung der
ersten Arbeitsschritte aus dem Haushalt des Jahres 2011
150.000,00 EUR bereitgestellt werden.
Die Fraktion
begrüßte, dass die Verwaltung die nächsten Monate nutzen will um
mehr Informationen zum Antragsverfahren zusammenzustellen, da
die Datenbasis doch noch recht dünn ist. Dabei ist die Klärung
der Kosten für das Antragsverfahren ebenso wichtig wie Klärung
zukünftiger Kosten, sollte die Aufnahme positiv beschieden
werden. Die Fraktion regte die Durchführung eines
Bürgerentscheides, zur Frage ob wir diesen Weg gehen wollen, an.
Caterina Muth |