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Die Fraktion DIE LINKE
stimmte dem folgenden Beschluss zu und zeigt sich erfreut, dass
damit die drohende Insolvenz der GmbH für dieses Jahr abgewendet
ist. Wir sehen darüber hinaus jedoch dringenden Handlungsbedarf,
dass die Gesellschafter sich zügig auf ein zukunftsträchtiges
Finanzierungsmodell einigen, dass den Fortbestand der GmbH
sichert.
Beschluss:
1. Abweichend von dem in der
Haushaltssatzung festgesetzten Betrag wird ein erhöhter Zuschuss
an die Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz für
das Jahr 2010 in Höhe von 2.275.000 € bereitgestellt. Der
erhöhte Zuschuss wird unter der Bedingung gewährt, dass
beginnend ab dem Haushaltsjahr 2011 der durch die
Gesellschafterkommunen jährlich zu leistende Zuschuss nach einem
berechenbaren und leistungsbezogenen Verfahren bemessen und
darüber bis zur Aufstellung der Haushaltsplanung 2011 eine
verbindliche Vereinbarung innerhalb der Gesellschafter getroffen
wird.
2. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, eine Vorlage über eine Beschlussergänzung zur
Haushaltssatzung 2010 einzubringen.
Finanzielle Auswirkungen: In
der Haushaltssatzung sind 1.952.100 € als allgemeiner Zuschuss
(außerhalb von Projektförderungen) veranschlagt. Der
veranschlagte Zuschuss 2010 erhöht sich um 322.900 € und damit
der Jahresfehlbetrag in gleicher Höhe. Gegenüber 2009 reduziert
sich der Betriebskostenzuschuss um 584.900 €.
Begründung: Die Stadt
Neubrandenburg hat 2009 mit Eintritt in die Verhandlungen zu
einem Theatervertrag 2010 – 2013 gefordert, beginnend ab dem
Jahr 2010 auf eine für die Gesellschaft und für die
Gesellschafter berechenbare, möglichst gerechte und auf die
jeweils erbrachte Leistung der Gesellschaft bezogene Grundlage
umzustellen.
Bei der Veranschlagung des Haushalts
2010 lag jedoch trotz aller Bemühungen noch kein Ergebnis vor,
so dass zunächst 50 % des im Wirtschaftsplan 2010 der
Gesellschaft begründeten Betriebskostenzuschusses als Zuschuss
der Stadt Neubrandenburg eingestellt wurden. Seit Januar 2010
wird in einer durch die Gesellschafter bestimmten Arbeitsgruppe
weiter an einem Zuschussmodell gearbeitet. Allerdings konnten
diese Verhandlungen noch nicht abgeschlossen werden. Aufgrund
einer unverändert bestehenden Deckungslücke ist mittlerweile der
wirtschaftliche Fortbestand der Gesellschaft gefährdet. Die
Zustimmung der Stadt Neubrandenburg, abweichend von einem
berechenbaren und leistungsbezogenen Zuschussmodell zunächst die
Finanzierung 2010 durch einen Finanzierungsproporz gemäß der
aktuellen Geschäftsanteile zu gewährleisten, ist an Bedingungen
gebunden: Bis Mitte des Jahres, das heißt rechtzeitig zur
Haushaltsplanung 2011, eine Einigung über das Zuschussmodell zu
erzielen. Es ist beginnend ab dem Haushaltsjahr 2011 anzuwenden.
Das Risiko einer neuerlichen wirtschaftlichen Gefährdung der
Gesellschaft soll damit zuverlässig abgewandt werden.
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