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Der Stadtvertretung liegt ein
Sachstandsbericht zur Liegenschaft Latücht vor.
Was sagt dieser uns?
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Die Stadtverwaltung
hat ihr eigenes Konzept, kulturelle Leistungen wie das
kommunale Kino auszuschreiben, bis heute nicht umgesetzt.
Stattdessen werden wir informiert, dass das VZN zukünftig
alles richten wird.
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Die Stadtverwaltung
hat ihre Chance vertan, die Zeit mit einem genehmigten
Haushalt dafür zu nutzen, die Ausschreibung oder Auslobung zu
realisieren.
Warum wohl?
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Die Stadtverwaltung
hat kein Konzept für die Große Krauthöfer Straße 16, also das
Latücht, außer dass da irgendwie was stattfinden soll.
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Wir sind mit der
Tatsache konfrontiert, dass wir nicht gefragt werden sollen,
wie wir uns die zukünftige Nutzung der Liegenschaft
vorstellen, nein, wir dürfen zur Kenntnis nehmen wie die
Verwaltung sich die Nutzung vorstellt. Super, da können wir ja
gleich anregen den § 22 in der Kommunalverfassung wie folgt zu
ändern, statt: „die Gemeindevertretung ist das oberste
Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde“ in „ Der
Oberbürgermeister ist das oberste Willensbildungs- und
Beschlussorgan und bedient sich dafür der Stadtverwaltung“.
Oder wie dürfen wir verstehen, dass wir bezüglich des Latücht
informativ vor vollendete Tatsachen gestellt werden?
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Der Bericht legt
einseitig, heißt ohne die korrekte Benennung von Ursache und
Wirkung, ohne die Benennung von auslösenden
Strukturentscheidungen der Stadt und den daraus resultieren
Handlungen der Beteiligten, die Situation dar. Warum wohl?
Im Grunde ist zu lesen die
Stadtverwaltung schlägt vor zurück zu alten Ufern zu gehen, aber
nicht mit den bisherigen Protagonisten wie dem Latücht e.V.,
vielmehr soll das VZN zukünftig alles managen. Ich kann das
absolut nicht nachvollziehen, warum das der richtige Weg sein
soll. Ich darf daran erinnern, der Latücht e.V. hatte schon vor
Jahren ein multikulturelles Konzept für die Kinokirche. Das
Konzept funktionierte, obwohl ab dem Jahre 2000 von allen Seiten
ständig die Zuschüsse gesenkt wurden bis sie nur noch ein
Drittel der ursprünglichen Förderung von insgesamt 100.000 €
betrug. Und erinnern wir uns, am Ende des Jahres 2007 mit der
Haushaltsplanung 2008 wurde dann die Ursache gesetzt für die
dann folgende unsägliche Geschichte um das kommunale Kino. Der
entscheidende Einbruch erfolgte als die 54.000 €, die dem
Latücht für die Realisierung ihres multikulturellen Konzeptes
zur Verfügung standen gesplittet wurden in 38.000 € kommunales
Kino und 16.000 € Einzelprojekte der Film- und Medienarbeit.
Die Folge war nicht eine Belebung
der Szene, es folgte keine Antragsflut auf den Titel
Einzelprojekte. Nein, das Ergebnis war ein halbes sterben auf
der einen Seite und ein nicht kompensieren durch andere
Anbieter. Es war der falsche Weg für die Liegenschaft Krauthöfer
Str. 16. Worin lag der Mehrwert der damaligen Entscheidung?
Darin, dass es in der Folge 3 Mieter für das Objekt gab, das VZN,
den Latücht e.V. und die Gastronomie? Darin dass viel mehr und
tolle Veranstaltungen dort stattfanden? Darin, dass mehr
Anbieter kultureller Leistungen ein größeres Publikum zogen?
Darin, dass das Haus eine Attraktivitätssteigerung erfuhr?
Weit gefehlt.
Nein, es endete mit einem
Fragezeichen vor dem Haus. Es ist an der Zeit inne zu halten und
sich zu besinnen. Und dabei ist zu fragen, wo bleibt eigentlich
die Evaluierung zum vor 2 Jahren eingeschlagenen Weg? Warum
wurde zumindest dem Kulturausschuss nicht einmal vorgelegt was
mit der finanziellen Umstrukturierung finanziell und
kulturpolitisch erreicht wurde? Warum wurde nicht mit uns
Stadtvertretern darüber beraten welcher Weg mit welchen
rechtlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen für diese
Liegenschaft der Richtige ist? Was ist mit dem 1997
geschlossenen Vertrag zwischen dem Latücht e.V. und der Stadt „
Zur Verwirklichung des Anspruchs kommunaler Filmarbeit sowie zur
Entwicklung einer kommunalen Vielfalt.“ Übrigens nicht zu
verwechseln mit einem Mietvertrag zwischen Latücht e.V. und SIM.
Gilt dieser Vertrag noch? Laut Antwort auf meine Anfrage wohl ja
und was heißt das für beide Vertragspartner?
Ich halte den in der
Informationsvorlage dargestellten Weg für den falschen.
Das VZN ist eine Gesellschaft mit
folgendem Unternehmensgegenstand.

Also wird das VZN Leistungen
einkaufen. Und damit komme ich wieder zur Frage des Mehrwertes
dieses Weges. Was haben wir für die Liegenschaft dann gewonnen?
Bringt uns dieser Weg ein attraktives kommunales Kino, denn das
wollte die Stadtvertretung einst. Ich meine es ist an der Zeit
Fehler einzugestehen und das Bekenntnis zu einem kommunalen Kino
zu erneuern. Dazu bedarf es nicht des Umweges über das VZN.
Vielmehr sollte es darum gehen mit einer auskömmlichen
Finanzausstattung in Höhe von 54.000 € kommunales Kino wieder zu
ermöglichen und diese Leistung entweder auszuschreiben oder
basierend auf dem Vertrag, den wir 1997 geschlossen haben, zu
realisieren. Alles andere ist Mumpitz.
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