Standpunkte

 

Fraktion DIE LINKE in der Stadtvertretung Neubrandenburg

 

Fraktionsvorsitzende C. Muth zum Sachstandsbericht zur Liegenschaft Latücht zur Stadtvertretersitzung am 17.12.2009

Der Stadtvertretung liegt ein Sachstandsbericht zur Liegenschaft Latücht vor.

Was sagt dieser uns?

  1. Die Stadtverwaltung hat ihr eigenes Konzept, kulturelle Leistungen wie das kommunale Kino auszuschreiben, bis heute nicht umgesetzt. Stattdessen werden wir informiert, dass das VZN zukünftig alles richten wird.

  2. Die Stadtverwaltung hat ihre Chance vertan, die Zeit mit einem genehmigten Haushalt dafür zu nutzen, die Ausschreibung oder Auslobung zu realisieren.
    Warum wohl?

  3. Die Stadtverwaltung hat kein Konzept für die Große Krauthöfer Straße 16, also das Latücht, außer dass da irgendwie was stattfinden soll.

  4. Wir sind mit der Tatsache konfrontiert, dass wir nicht gefragt werden sollen, wie wir uns die zukünftige Nutzung der Liegenschaft vorstellen, nein, wir dürfen zur Kenntnis nehmen wie die Verwaltung sich die Nutzung vorstellt. Super, da können wir ja gleich anregen den § 22 in der Kommunalverfassung wie folgt zu ändern, statt: „die Gemeindevertretung ist das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde“ in „ Der Oberbürgermeister ist das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan und bedient sich dafür der Stadtverwaltung“. Oder wie dürfen wir verstehen, dass wir bezüglich des Latücht informativ vor vollendete Tatsachen gestellt werden?

  5. Der Bericht legt einseitig, heißt ohne die korrekte Benennung von Ursache und Wirkung, ohne die Benennung von auslösenden Strukturentscheidungen der Stadt und den daraus resultieren Handlungen der Beteiligten, die Situation dar. Warum wohl?

Im Grunde ist zu lesen die Stadtverwaltung schlägt vor zurück zu alten Ufern zu gehen, aber nicht mit den bisherigen Protagonisten wie dem Latücht e.V., vielmehr soll das VZN zukünftig alles managen. Ich kann das absolut nicht nachvollziehen, warum das der richtige Weg sein soll. Ich darf daran erinnern, der Latücht e.V. hatte schon vor Jahren ein multikulturelles Konzept für die Kinokirche. Das Konzept funktionierte, obwohl ab dem Jahre 2000 von allen Seiten ständig die Zuschüsse gesenkt wurden bis sie nur noch ein Drittel der ursprünglichen Förderung von insgesamt 100.000 € betrug. Und erinnern wir uns, am Ende des Jahres 2007 mit der Haushaltsplanung 2008 wurde dann die Ursache gesetzt für die dann folgende unsägliche Geschichte um das kommunale Kino. Der entscheidende Einbruch erfolgte als die 54.000 €, die dem Latücht für die Realisierung ihres multikulturellen Konzeptes zur Verfügung standen gesplittet wurden in 38.000 € kommunales Kino und 16.000 € Einzelprojekte der Film- und Medienarbeit.

Die Folge war nicht eine Belebung der Szene, es folgte keine Antragsflut auf den Titel Einzelprojekte. Nein, das Ergebnis war ein halbes sterben auf der einen Seite und ein nicht kompensieren durch andere Anbieter. Es war der falsche Weg für die Liegenschaft Krauthöfer Str. 16. Worin lag der Mehrwert der damaligen Entscheidung? Darin, dass es in der Folge 3 Mieter für das Objekt gab, das VZN, den Latücht e.V. und die Gastronomie? Darin dass viel mehr und tolle Veranstaltungen dort stattfanden? Darin, dass mehr Anbieter kultureller Leistungen ein größeres Publikum zogen? Darin, dass das Haus eine Attraktivitätssteigerung erfuhr?

Weit gefehlt.

Nein, es endete mit einem Fragezeichen vor dem Haus. Es ist an der Zeit inne zu halten und sich zu besinnen. Und dabei ist zu fragen, wo bleibt eigentlich die Evaluierung zum vor 2 Jahren eingeschlagenen Weg? Warum wurde zumindest dem Kulturausschuss nicht einmal vorgelegt was mit der finanziellen Umstrukturierung finanziell und kulturpolitisch erreicht wurde? Warum wurde nicht mit uns Stadtvertretern darüber beraten welcher Weg mit welchen rechtlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen für diese Liegenschaft der Richtige ist? Was ist mit dem 1997 geschlossenen Vertrag zwischen dem Latücht e.V. und der Stadt „ Zur Verwirklichung des Anspruchs kommunaler Filmarbeit sowie zur Entwicklung einer kommunalen Vielfalt.“ Übrigens nicht zu verwechseln mit einem Mietvertrag zwischen Latücht e.V. und SIM. Gilt dieser Vertrag noch? Laut Antwort auf meine Anfrage wohl ja und was heißt das für beide Vertragspartner?

Ich halte den in der Informationsvorlage dargestellten Weg für den falschen.

Das VZN ist eine Gesellschaft mit folgendem Unternehmensgegenstand. 

Also wird das VZN Leistungen einkaufen. Und damit komme ich wieder zur Frage des Mehrwertes dieses Weges. Was haben wir für die Liegenschaft dann gewonnen? Bringt uns dieser Weg ein attraktives kommunales Kino, denn das wollte die Stadtvertretung einst. Ich meine es ist an der Zeit Fehler einzugestehen und das Bekenntnis zu einem kommunalen Kino zu erneuern. Dazu bedarf es nicht des Umweges über das VZN. Vielmehr sollte es darum gehen mit einer auskömmlichen Finanzausstattung in Höhe von 54.000 € kommunales Kino wieder zu ermöglichen und diese Leistung entweder auszuschreiben oder basierend auf dem Vertrag, den wir 1997 geschlossen haben, zu realisieren. Alles andere ist Mumpitz.

 

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