Standpunkte

 

Fraktion DIE LINKE in der Stadtvertretung Neubrandenburg

 

Stellungnahme der Stadt zur Landkreisneuordnung

Rede der Fraktionsvorsitzenden C. Muth zur Stadtvertretersitzung am 09.11.2009

Die Fragen der Landkreisneuordnung und einer Funktionalreform sind keine neuen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der in der Bundesrepublik allgemein anerkannte Grundsatz, dass eine Gebietsreform der Stärkung der Leistungsfähigkeit und der Verwaltungskraft der Gemeinden dienen soll, und zwar durch Schaffung lokaler Gebietseinheiten, die die gemeindlichen Aufgaben wirksam erfüllen können. Im Vordergrund steht dabei die Funktion der Daseinsvorsorge durch die Gemeinde. Darüber hinaus ist der Grundsatz, dass die Selbstverwaltung in den Gemeinden und Kreisen „dem Aufbau der Demokratie von unten nach oben“ dient, in der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern in Art. 3 Abs. 2 festgeschrieben. Nun liegen die Gesetze der Landesregierung vor und wir haben uns zur Stellungnahme, die der OB vorgelegt hat, zu verhalten. An dieser Stelle kann ich Namens der Fraktion die Linke nur sagen: Ja, ja und ja zu den in der Stellungnahme aufgeführten Kritikpunkten. Eine Reform die Landesbehörden im Grunde ausklammert, die der Kreisgebietsreform Vorrang vor der Funktionalreform gibt, die keine umfassende Übertragung von Aufgaben auf die kommunale Ebene vorsieht kann aus unserer Sicht nur abgelehnt werden. Ja, es ist in der Stellungnahme völlig richtig beschrieben, dass die von der CDU und SPD Landesregierung vorgelegten Gesetze nicht geeignet sind, die anstehenden Aufgaben zu lösen. Ja - richtig sind die aufgeworfenen Fragen zur Aufgabenneuordnung, soweit man diesen Begriff überhaupt benutzen kann angesichts der angebotenen „Reförmchen“ im Aufgabenzuordnungsgesetz. Mit diesen Gesetzen ist die Landesregierung als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet. Richtig sind die Bedenken zur Rechtsnachfolge, zur Funktionsnachfolge, zum Personalübergang, zu Beteiligungen und den finanziellen Auswirkungen. Ein Übel sind die geplanten Regelungen im Bezug auf den Aufgabenverlust für Neubrandenburg u. a. beim ÖPNV, Abfall oder Schulträgerschaft. Übel ist auch, dass eine Aufgabenverlagerung der Jugendhilfe geplant ist, die aber das Problem der Unterfinanzierung nicht löst. Zu ahnen ist, welche Schwierigkeiten sich bei den Auseinandersetzungen zwischen Stadt und Landkreis ergeben werden, wenn der öffentlich- rechtliche Vertrag erst nach der Landkreisneubildung geschlossen werden soll, ganz zu schweigen vom Problem der Altfehlbeträge aus kreislichen Aufgaben. Das alles wurde in der Stellungnahme gut herausgearbeitet und kritisiert. Es ist auch ein klares NEIN formuliert. Ein Nein zur vom OB vorgeschlagenen Bildung eines Zweckverbandes, um die anstehenden Aufgaben zu lösen. Es ist richtig, Neubrandenburg könnte rechtlich gesehen mit den umliegenden Kreisen einen Zweckverband realisieren. Dagegen spricht, dass es damit eine zusätzliche Ebene der öffentlichen Verwaltung zwischen den Kreisen und dem Land geben würde. Aus unserer Sicht besteht die Gefahr des Verlustes von Transparenz und Verantwortungsklarheit. Gerade der Grundsatz, dass die Verantwortung für die jeweilige Entscheidung möglichst klar sein soll, gehört zum verfassungstheoretischen Fundament der Demokratie und muss deshalb in die Abwägung der Vor- und Nachteile von Organisationsreformen einbezogen werden. Wenn sich bestehende Kreise mit uns zur Zusammenarbeit entschließen, zum Beispiel gemeinsame Leitstellen unterhalten oder Krankenhäuser einrichten, werden sicher Synergien erzielt und auch die Qualität der Leistungen können erhöht werden. Das tun wir ja bereits in Einzelfällen. Aber es bleibt zu fragen, ob die bürgerschaftlich-demokratische Verankerung der Verwaltung nicht auf der Strecke bleibt bei einer so umfassenden Aufgabenverlagerung wie sie der OB sieht. Darüber hinaus bleiben mit diesem Modell mehrere Verwaltungsträger in Form von Stadt- und Kreisverwaltungen nebeneinander für die Organisation, das Personal und die laufende Steuerung der Abläufe zuständig. Damit leidet aus unserer Sicht wiederum die Verantwortungsklarheit. Inhaltlich politische Fragen laufen Gefahr auf diese Weise neutralisiert zu werden und darüber hinaus ist diese Kooperationsform geeignet, eine Technokratisierung der Verwaltung zu fördern. Auch sehen wir das Problem, dass wegen unzureichender Abstimmung zwischen den Kooperationspartnern die Kontrolldichte unter das notwendige Maß sinkt. Und hinzu kommt unweigerlich, dass die Abläufe komplizierter werden. Sie sehen, für uns ist die Gründung eines Zweckverbandes der einen Teil der Kreisaufgaben zu übernehmen hätte, mit mehr Bedenken und Gefahren verbunden denn mit Chancen, darum lehnen wir diesen Weg ab. Auch wenn wir bei der Frage möglicher Lösungen unterschiedlicher Meinung sind, die Fraktion die Linke wird der Stellungnahme trotzdem zustimmen. Denn es geht um ein deutliches Signal der kommunalen Familie an den Landtag, dass diese Gesetze so nicht verabschiedet werden dürfen. Wir müssen uns als Stadt darauf einstellen, dass sie beschlossen werden. Wir müssen vorbereitet sein auf die Veränderungen - was kein Anerkenntnis der Regelungen darstellt - aber nötig ist es allemal. Der Landrat von MST bestellt schon mal einen Koordinator, der Kreistag Müritz setzt einen Ausschuss für die Strukturfragen ein und was machen wir? Wir müssen über die Gesetzeskritik hinaus handeln, um nicht wie der Hase vor der Schlange zu stehen.

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