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Die Fragen der Landkreisneuordnung
und einer Funktionalreform sind keine neuen. Wichtig ist in
diesem Zusammenhang der in der Bundesrepublik allgemein
anerkannte Grundsatz, dass eine Gebietsreform der Stärkung der
Leistungsfähigkeit und der Verwaltungskraft der Gemeinden dienen
soll, und zwar durch Schaffung lokaler Gebietseinheiten, die die
gemeindlichen Aufgaben wirksam erfüllen können. Im Vordergrund
steht dabei die Funktion der Daseinsvorsorge durch die Gemeinde.
Darüber hinaus ist der Grundsatz, dass die Selbstverwaltung in
den Gemeinden und Kreisen „dem Aufbau der Demokratie von unten
nach oben“ dient, in der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern
in Art. 3 Abs. 2 festgeschrieben. Nun liegen die Gesetze der
Landesregierung vor und wir haben uns zur Stellungnahme, die der
OB vorgelegt hat, zu verhalten. An dieser Stelle kann ich Namens
der Fraktion die Linke nur sagen: Ja, ja und ja zu den in der
Stellungnahme aufgeführten Kritikpunkten. Eine Reform die
Landesbehörden im Grunde ausklammert, die der Kreisgebietsreform
Vorrang vor der Funktionalreform gibt, die keine umfassende
Übertragung von Aufgaben auf die kommunale Ebene vorsieht kann
aus unserer Sicht nur abgelehnt werden. Ja, es ist in der
Stellungnahme völlig richtig beschrieben, dass die von der CDU
und SPD Landesregierung vorgelegten Gesetze nicht geeignet sind,
die anstehenden Aufgaben zu lösen. Ja - richtig sind die
aufgeworfenen Fragen zur Aufgabenneuordnung, soweit man diesen
Begriff überhaupt benutzen kann angesichts der angebotenen
„Reförmchen“ im Aufgabenzuordnungsgesetz. Mit diesen Gesetzen
ist die Landesregierung als Tiger gesprungen und als
Bettvorleger gelandet. Richtig sind die Bedenken zur
Rechtsnachfolge, zur Funktionsnachfolge, zum Personalübergang,
zu Beteiligungen und den finanziellen Auswirkungen. Ein Übel
sind die geplanten Regelungen im Bezug auf den Aufgabenverlust
für Neubrandenburg u. a. beim ÖPNV, Abfall oder
Schulträgerschaft. Übel ist auch, dass eine Aufgabenverlagerung
der Jugendhilfe geplant ist, die aber das Problem der
Unterfinanzierung nicht löst. Zu ahnen ist, welche
Schwierigkeiten sich bei den Auseinandersetzungen zwischen Stadt
und Landkreis ergeben werden, wenn der öffentlich- rechtliche
Vertrag erst nach der Landkreisneubildung geschlossen werden
soll, ganz zu schweigen vom Problem der Altfehlbeträge aus
kreislichen Aufgaben. Das alles wurde in der Stellungnahme gut
herausgearbeitet und kritisiert. Es ist auch ein klares NEIN
formuliert. Ein Nein zur vom OB vorgeschlagenen Bildung eines
Zweckverbandes, um die anstehenden Aufgaben zu lösen. Es ist
richtig, Neubrandenburg könnte rechtlich gesehen mit den
umliegenden Kreisen einen Zweckverband realisieren. Dagegen
spricht, dass es damit eine zusätzliche Ebene der öffentlichen
Verwaltung zwischen den Kreisen und dem Land geben würde. Aus
unserer Sicht besteht die Gefahr des Verlustes von Transparenz
und Verantwortungsklarheit. Gerade der Grundsatz, dass die
Verantwortung für die jeweilige Entscheidung möglichst klar sein
soll, gehört zum verfassungstheoretischen Fundament der
Demokratie und muss deshalb in die Abwägung der Vor- und
Nachteile von Organisationsreformen einbezogen werden. Wenn sich
bestehende Kreise mit uns zur Zusammenarbeit entschließen, zum
Beispiel gemeinsame Leitstellen unterhalten oder Krankenhäuser
einrichten, werden sicher Synergien erzielt und auch die
Qualität der Leistungen können erhöht werden. Das tun wir ja
bereits in Einzelfällen. Aber es bleibt zu fragen, ob die
bürgerschaftlich-demokratische Verankerung der Verwaltung nicht
auf der Strecke bleibt bei einer so umfassenden
Aufgabenverlagerung wie sie der OB sieht. Darüber hinaus bleiben
mit diesem Modell mehrere Verwaltungsträger in Form von Stadt-
und Kreisverwaltungen nebeneinander für die Organisation, das
Personal und die laufende Steuerung der Abläufe zuständig. Damit
leidet aus unserer Sicht wiederum die Verantwortungsklarheit.
Inhaltlich politische Fragen laufen Gefahr auf diese Weise
neutralisiert zu werden und darüber hinaus ist diese
Kooperationsform geeignet, eine Technokratisierung der
Verwaltung zu fördern. Auch sehen wir das Problem, dass wegen
unzureichender Abstimmung zwischen den Kooperationspartnern die
Kontrolldichte unter das notwendige Maß sinkt. Und hinzu kommt
unweigerlich, dass die Abläufe komplizierter werden. Sie sehen,
für uns ist die Gründung eines Zweckverbandes der einen Teil der
Kreisaufgaben zu übernehmen hätte, mit mehr Bedenken und
Gefahren verbunden denn mit Chancen, darum lehnen wir diesen Weg
ab. Auch wenn wir bei der Frage möglicher Lösungen
unterschiedlicher Meinung sind, die Fraktion die Linke wird der
Stellungnahme trotzdem zustimmen. Denn es geht um ein deutliches
Signal der kommunalen Familie an den Landtag, dass diese Gesetze
so nicht verabschiedet werden dürfen. Wir müssen uns als Stadt
darauf einstellen, dass sie beschlossen werden. Wir müssen
vorbereitet sein auf die Veränderungen - was kein Anerkenntnis
der Regelungen darstellt - aber nötig ist es allemal. Der
Landrat von MST bestellt schon mal einen Koordinator, der
Kreistag Müritz setzt einen Ausschuss für die Strukturfragen ein
und was machen wir? Wir müssen über die Gesetzeskritik hinaus
handeln, um nicht wie der Hase vor der Schlange zu stehen.
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