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Sehr geehrter
Herr Stadtpräsident, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr
geehrte Ratsfrauen und Herren, sehr geehrte Gäste,
im Auftrag des
Jugendhilfeausschusses möchte ich als deren Vorsitzender den
Änderungsantrag zum Haushalt 2010 näher begründen.
Der JHA hat sich
in seinen letzten beiden Sitzungen lange zu den Haushaltszahlen
für die Jugendhilfe diskutiert. Auf der 1. Sitzung am 15.
Dezember (noch vor der ersten Lesung der HH) wurde zu
vorläufigen Arbeitszahlen für die Träger der freien Jugendhilfe
beraten. Wir standen vor der Aufgabe, entweder viel zu geringe
vorläufige Arbeitszahlen zu beschließen oder Teile der
Jugendarbeit ab Januar wegen fehlender Mittel einzustellen, weil
Träger ihre Leistungen nicht ohne finanzielle Untersetzung durch
die Förderung der Stadt aufrecht erhalten können.
Abzustimmen war
über 3 unterschiedliche Varianten;
Variante 1
enthielt die Kürzungen in allen Bereichen, den Verzicht auf
Landesfördermittel,
Variante 2
enthielt die volle Summe an Komplimentärmittel des Landes, dafür
Kürzungen in der offenen Arbeit,
Variante 3
enthielt den Ausschluß eines Trägers, den Verzicht auf
Landesfördermittel
Der JHA hat sich
(notgedrungen) mehrheitlich für die Variante 2 entschieden, -
obwohl damit insbesondere die offene Kinder- und Jugendarbeit
von starken Kürzungen betroffen ist -, weil in diese Variante
die Landeszuschüsse im vollem Umfang sichert werden und weil die
Ausschussmitglieder davon ausgegangen sind, dass die
Stadtvertreter die wertvolle Arbeit der Prävention gerade in
diesem Bereich kennen und das sie wissen, dass deshalb eine
massive Einschränkung zu keiner Entlastung des HH sondern eher
zu einem weiteren Anstieg der Ausgaben in den gesetzlich
vorgeschrieben Leistungen ohne jeden Gestaltungsspielraum führen
wird.
Die ursprünglich
im HH-Plan vorgesehenen Ausgaben entsprachen den Anforderungen
der im SGB VIII § 11-14 genannten Leistungen, untersetzt durch
die in der Stadtvertretung am 18.12.2008 beschlossenen
Jugendhilfeplanung der Stadt Neubrandenburg. Auch im
Haushaltssicherungskonzept (Drucksache V/131) wird auf Seite 10
darauf verwiesen, dass aktuelle interkommunale Vergleiche
zeigen, dass unter anderem in den Produktbereichen Kinder-,
Jugend und Familienhilfe keine Indizien für weiter
Einsparmöglichkeiten bestehen.
Im Widerspruch
dazu steht das Änderungsblatt 1 zum HH 2010 mit reduzierten
Fördersummen bei den Leistungen der Jugendhilfe. Sicherlich, die
Ausgaben insgesamt steigen, durch den Anstieg der Fallzahlen bei
der Hilfe zur Erziehung, auch unsere vorbildlichen Angebote in
der Kinderbetreuung / Tagespflege werden für die Stadt
Neubrandenburg teurer, aber nur, weil der Bund und das Land sich
nicht ausreichend beteiligen. Die Stadt Neubrandenburg muß diese
steigenden Kosten allein tragen.
Aber darf das zu
Lasten der Jugendarbeit gehen?
Im SGB VIII § 79
wird von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe gefordert,
dass zur Erfüllung der im SGB VIII genannten Aufgaben
rechtzeitig und ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden
sollen.
Dazu haben wir
eine Jugendhilfeplanung, um die Aufgaben zu kennen und den
Bedarf zu ermitteln.
Erinnern Sie
sich bitte daran, dass in unserer Stadt bei den unter 15
Jährigen:
71% im
Reitbahnweg
59% auf dem
Datzeberg
50% in der
Oststadt
44% in der
Südstadt und
43% im
Industrieviertel
Leistungen nach
dem SGB II erhalten.
Die geplante
Reduzierung im Bereich Jugendhilfe hat für die Stadt
Neubrandenburg und deren Zukunft (unseren Kindern und
Jugendlichen) verheerende Folgen.
Jugendeinrichtungen müssen ihre Öffnungszeiten und damit ihre
Angebote weiter reduzieren Personalstundenreduzierungen und
Entlassungen von Mitarbeitern sind notwendig, sie führen allein
im Sozialraum Nord/Ost zu Angebotsstundenreduzierungen von
derzeit 240 auf 135 Wochenstunden, im Sozialraum Mitte werden
ca. 50 Angebotsstunden und ebenso ganze Angebote entfallen., die
Schließung der Kinder- und Jugendeinrichtung KONNEX auf dem
Datzeberg droht, die Stadt war damals glücklich, dass wir gerade
dort wieder ein Angebot für Kinder und Jugendliche einrichten
konnten.
Auf die
finanzielle Notlage der Stadt Neubrandenburg gehen wir, in
Abstimmung mit einzelnen Trägern der freien Jugendhilfe, mit
unserem eingereichten Änderungsblatt zum HH 2010 ein.
Mehr besser
gesagt weniger ist aber nicht drin, wenn uns die Weiterführung
der Leistungen entsprechend den hier im Haus beschlossenen
Vorgaben (siehe Jugendhilfeplanung) auch unter Berücksichtigung
der vorläufigen HH-Führung gelingen soll.
Die geplante
Einsparung im Bereich Jugendhilfe baut die Schulden der Stadt,
in die sie unverschuldet geraten ist nicht wesentlich ab, im
Gegenteil, sie macht Neubrandenburg unvergleichlich ärmer.
Nehmen Sie ihre
Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen Neubrandenburgs
wahr und entscheiden Sie sich für die Zukunft dieser Stadt.
Stimmen Sie
deshalb für den Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses!!
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