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Sehr geehrter
Herr Stadtpräsident, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr
geehrte Ratsfrauen und Herren, sehr geehrte Gäste,
um überhaupt die
Arbeitsfähigkeit in der Jugendarbeit ab dem Januar 2010 zu
gewährleisten, hat der Jugendhilfeausschuss notgedrungen auf
seiner Sitzung am 15. Dezember einen Beschluss gefasst, der
allen Trägern sehr schwer gefallen ist, mit dem Wissen, dass bei
allen anwesenden Trägern und auch bei allen anwesenden
Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, die auch Stadtvertreter
sind, klar geworden ist, welche Verantwortung sie tragen. Sie
sind mit der Gewissheit aus dieser Sitzung gegangen, dass die
Verantwortung der Stadtvertreter auch wahrgenommen wird und dass
die Jugendarbeit entsprechend dem ermittelten Bedarf bezahlt
wird. D. h. die Summen, die am Dienstag beschlossen wurden,
waren für den Jugendhilfeausschuss vorläufige
Arbeitszahlen, damit überhaupt ab Januar 2010 Jugendarbeit
stattfinden kann. Der Jugendhilfeausschuss geht davon aus, dass
die Stadtvertretung ihre Verantwortung wahrnimmt und die
Jugendarbeit mit ausreichenden Mitteln ausstattet und
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen angemessen
finanziert. Die Angemessenheit ist in Zahlen nachweisbar und die
Stadtvertretung habe die Chance, diese Zahlen so einzustellen.
Es standen 3
Varianten zur Auswahl. Variante I: Kürzungen in allen Bereichen,
Verzicht auch auf Landesmittel, wegen fehlender
Komplimentärfinanzierung durch die Kommune, Variante II:
Kürzungen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Erhalt der
kompletten Landesförderung, Variante III: minnimierte Kürzungen
in allen Bereiche, Einstellung der Förderung eines Trägers,
Verzicht auf Landesmittel, wegen fehlender
Komplimentärfinanzierung durch die Kommune.
Die Entscheidung
des Jugendhilfeausschusses für die Variante II bringt also
wesentliche Nachteile für den offenen Kinder- und Jugendbereich.
Aber wenn von vornherein in einem Beschluss auf Landesmittel
verzichtet worden wäre, dann hätten wir diese Mittel vom Land
auch nicht im Nachhinein wiederbekommen. Es besteht dort nicht
die Möglichkeit, die Förderung zurückzuholen, aber es gibt in
der Stadt die Möglichkeit, Prioritäten zu setzen.
Wenn die
vorläufigen Arbeitszahlen so stehen bleiben, dann heißt das für
einige Träger "Licht aus", auf dem Datzeberg und an anderen
Brennpunktgebieten.
Herr
Bretschneider hat in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses z.B.
erläutert, was es bedeutet, wenn bei den Schulsozialarbeitern
gestrichen wird.
Die Anzahl der
benachteiligten Kinder und Jugendlichen ist angewachsen, wie wir
der Fortschreibung des Berichtes über Auswirkungen des SGB II in
der Stadt Neubrandenburg entnehmen konnten und wenn ihnen die
letzten Räume, in denen sie betreut werden, noch weggenommen
werden, dann hat nach meiner Meinung die Stadtvertretung ihre
Aufgabe, zum Wohle der Stadt zu entscheiden, nicht richtig
erfasst.
Darum appelliere
ich an die Stadtvertreter, darauf zu achten und dafür zu sorgen,
dass im Jugendbereich nicht die vorläufigen Arbeitszahlen
durchgewunken werden, sondern dass die Bedarfe in der
Jugendarbeit erfüllt werden, damit dieser Bereich auch den
gesetzlichen Verpflichtungen entsprechend ausgestattet werden
kann.
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