Standpunkte

 

Fraktion DIE LINKE in der Stadtvertretung Neubrandenburg

 

Zum Beschluß des Jugendhilfeausschusses zur Jugendarbeit 2010

Rede von Bernd Fuhrmann zur Stadtvertretersitzung am 17.12.2009

Sehr  geehrter Herr Stadtpräsident, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Ratsfrauen und Herren, sehr geehrte Gäste,

um überhaupt die Arbeitsfähigkeit in der Jugendarbeit ab dem Januar 2010 zu gewährleisten, hat der Jugendhilfeausschuss notgedrungen auf seiner Sitzung am 15. Dezember einen Beschluss gefasst, der allen Trägern sehr schwer gefallen ist, mit dem Wissen, dass bei allen anwesenden Trägern und auch bei allen anwesenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, die auch Stadtvertreter sind, klar geworden ist, welche Verantwortung sie tragen. Sie sind mit der Gewissheit aus dieser Sitzung gegangen, dass die Verantwortung der Stadtvertreter auch wahrgenommen wird und dass die Jugendar­beit entsprechend dem ermittelten Bedarf bezahlt wird. D. h. die Summen, die am Dienstag beschlossen wurden, waren für den Jugendhilfeausschuss vorläufige Arbeitszahlen, damit überhaupt ab Januar 2010  Jugendarbeit stattfinden kann. Der Jugendhilfeausschuss geht davon aus, dass die Stadtvertretung ihre Verantwortung wahrnimmt und die Jugendar­beit mit ausreichenden Mitteln ausstattet und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen an­gemessen finanziert. Die Angemessenheit ist in Zahlen nachweisbar und die Stadtvertre­tung habe die Chance, diese Zahlen so einzustellen.

Es standen 3 Varianten zur Auswahl. Variante I: Kürzungen in allen Bereichen, Verzicht auch auf Landesmittel, wegen fehlender Komplimentärfinanzierung durch die Kommune, Variante II: Kürzungen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Erhalt der kompletten Landesförderung, Variante III: minnimierte Kürzungen in allen Bereiche, Einstellung der Förderung eines Trägers, Verzicht auf Landesmittel, wegen fehlender Komplimentärfinanzierung durch die Kommune.

Die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses für die Variante II bringt also wesentliche Nachteile für den offenen Kinder- und Jugendbereich. Aber wenn von vornherein in einem Beschluss auf Landesmittel verzichtet worden wäre, dann hätten wir diese Mittel vom Land auch nicht im Nachhinein wiederbekommen. Es besteht dort nicht die Möglichkeit, die Förderung zurückzuholen, aber es gibt in der Stadt die Möglichkeit, Prioritäten zu setzen.

Wenn die vorläufigen Arbeitszahlen so stehen bleiben, dann heißt das für einige Träger "Licht aus", auf dem Datzeberg und an anderen Brennpunktgebieten.

Herr Bretschneider hat in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses z.B. erläutert, was es bedeutet, wenn bei den Schulsozialarbeitern gestrichen wird.

Die Anzahl der benachteiligten Kinder und Jugendlichen ist angewachsen, wie wir der Fortschreibung des Berichtes über Auswirkungen des SGB II in der Stadt Neubrandenburg entnehmen konnten und wenn ihnen die letzten Räume, in denen sie be­treut werden, noch weggenommen werden, dann hat nach meiner Meinung die Stadtvertretung ihre Aufgabe, zum Wohle der Stadt zu entscheiden, nicht richtig erfasst.

Darum appelliere ich an die Stadtvertreter, darauf zu achten und dafür zu sorgen, dass im Jugendbereich nicht die vorläufigen Arbeitszahlen durchgewunken werden, sondern dass die Bedarfe in der Jugendarbeit erfüllt werden, damit dieser Bereich auch den gesetzlichen Verpflichtungen entsprechend ausgestattet werden kann.

 

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